Die neue Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 2021 ist am 11. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Damit wird die bisherige anlasslose Bürgertestung eingeschränkt. § 4a TestV n.F. sieht kostenlose anlasslose Antigen-Schnelltests nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis vor:
- Kinder unter 12 Jahren (§ 4a Nr. 1);
- Personen mit medizinischer Kontraindikation, insb. Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel (§ 4a Nr. 2);
- Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien, wenn die Teilnahme nicht länger als drei Monate zurückliegt (§ 4a Nr. 4);
- Personen mit nachgewiesener Infektion, wenn die Testung zur Beendigung einer behördlich angeordneten Absonderung erforderlich ist (§ 4a Nr. 5)
Bis zum Ende des Jahres 2021 sind außerdem folgende Personen erfasst (§ 4a Nr. 3):
- Kinder unter 18 Jahren;
- Schwangere;
- Studierende mit COVID-19-Impfung mit Impfstoff ohne EU-Zulassung
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |