Am Dienstag, 21.09.2021, fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses im Gemeindezentrum
Würmersheim statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:
TOP 01: Einwohnerfrageviertelstunde
TOP 02: Vorberatung Abwassergebührenkalkulation
Im Rahmen der letzten Kalkulation wurden die Abwassergebühren zuletzt zum 01.01.2020 für den Zeitraum 2020 bis 2021 festgesetzt. Hierbei wurde entsprechend des Verursacherprinzips volle Kostendeckung angestrebt und die Gebühr nach dem errechneten Ergebnis der Kalkulation kostendeckend festgesetzt. Die aktuelle Kalkulation der Abwassergebühr ist wieder auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgerichtet. Der Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2022 bis 2023, sodass die Gebühr für einen Zeitrahmen von 2 Jahren konstant bleibt. Die Kalkulation selbst wurde mit einer Anlagekapitalverzinsung in Höhe von 3,0 % gerechnet, diese betrug im Zeitraum 2020/2021 3,5%. Die Berechnung der kostendeckenden Gebühren endet hierbei bei einer Gebühr in Höhe von 2,37 €/m³ für das Schmutzwasser sowie 0,55 €/m² für das Niederschlagswasser. Damit würde die Gebühr beim Schmutzwasser eine Erhöhung um 0,65 €/m³, die Niederschlagswassergebühr eine Erhöhung um 0,11 €/m³ erfahren. Auf Anfrage von Gemeinderat Kniehl, erklärte Rechnungsamtsleiterin Dettling-Schenkel, dass bei baulichen Veränderungen auf Grundstücken, auch die nachversiegelten Flächen durch das Ortsbauamt kontrolliert würden, da diese beim Niederschlagswasser von großer Bedeutung seien. Der Verwaltungsausschuss empfahl dem Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss die kostendeckende Festsetzung der Abwassergebühren für 2022 bis 2023 entsprechend zu beschließen. Aufgrund mehrerer Anregungen seitens des Verwaltungsausschusses wird Bürgermeister Augustin entsprechend, zusätzlich zum Beschluss, Angebote für eine Neuerfassung der Flächen in Durmersheim, beispielsweise mit einer Überfliegung, einholen lassen.TOP 03: Vorberatung
Wassergebührenkalkulation
Die Verbrauchsgebühren für die Versorgung der Grundstücke mit Wasser wurden seit 2006 von ehemals 0,72 € auf 0,80 je m³ im Jahr 2008 erhöht. Aufgrund steigender Aufwendungen der letzten Jahre und dem damit einhergehenden Rückgang der Gewinnrücklage (voraussichtlicher Stand zum 31.12.2021: 25.682 €) ist eine Neuberechnung und damit Anhebung der Gebühren zum 01.01.2022 infolge Satzungsänderung zur Vermeidung künftiger Verluste durchzuführen. Die Kalkulation geht nach 14 Jahren Gebührenkontinuität von einer Anhebung der Grundgebühren sowie einer Anhebung der Verbrauchsgebühr um 0,14 € auf 0,94 €/m³ aus. Der Verwaltungsausschuss empfahl dem Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss, die Satzungsänderung zum 01.01.2022 entsprechend zu beschließen.
TOP 04:
Sperrung
BÜ 1+3
Nach
aktueller Planung der Bahn soll die Brücke in der Triftstraße am 06.11.2023 für
den Bahnverkehr freigegeben werden können, die Freigabe für den Straßenverkehr
ist für den 19.11.2024 geplant. Hier kann nach aktueller Planung der BÜ II noch
zeitversetzt hergestellt werden, dies wäre dann vom 20.11.2024 bis 20.01.2025.
Bei einem parallelen Umbau wären dann die Triftstraße und die Ettlinger Straße
vom 06.10.2023 bis 19.11.2024 gemeinsam für den Straßenverkehr nicht befahrbar.
Dies ist nach aktueller Lage noch nicht der Fall, aber durch eine enge
Terminschiene sehr risikobehaftet.
Sollte es aber zu einem weiteren Verzug im Planfeststellungsverfahren oder bei
der Kreuzungsvereinbarung kommen, kann sich die Ausführung nochmals um ein paar
Monate verschieben. In diesem Fall würde eine gleichzeitige Sperrung beider
Bahnübergänge in Frage kommen. Der Verwaltungsausschuss war sich einig, während
der Bauphase trotzdem weiterhin auf die Bürgerfreundlichkeit zu achten und
beschloss einstimmig, an einer sequentiellen Schließung der BÜ I + II festzuhalten.
TOP 5: Informationen und Anfragen
Es gab
keine Informationen und Anfragen.
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