380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten, Teilabschnitt A, Umspannwerk Daxlanden - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe / Freiburg, 1. Planänderung
Erörterungstermin
Das Regierungspräsidium
Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde wird die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen
Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten
Vereinigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit
dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die
Einwendungen erhoben oder sich geäußert haben, am
Montag, 04.10., um 10.00 Uhr im Südwerk, Henriette-Obermüller-Str. 10, 76137
Karlsruhe
erörtern. Es gelten besondere
Hygienemaßnahmen.
Der Einlass erfolgt jeweils ab 9.30 Uhr.
Unverbindliche Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Organisatorische
Hinweise und Fragen
3. Erläuterung
des Vorhabens
4. Gemarkung
Karlsruhe
a. Stadt
Karlsruhe
5. Gemarkung
Rheinstetten
a. Stadt
Rheinstetten
b. Einwender
6. Gemarkung
Au am Rhein
a. Gemeinde
Au am Rhein
7. Gemarkung
Durmersheim
a. Gemeinde
Durmersheim
b. Einwender
8. Gemarkung
Bietigheim
a. Gemeinde
Bietigheim
b. Einwender
9. Gemarkung
Ötigheim
a. Gemeinde
Ötigheim
10. Natur- und Artenschutz
11. Wasserrecht
12. Bodenschutz
13. Forst
14. Abfallrecht
15. Immissionsschutz
16. Landwirtschaft
17. Sonstige öffentliche Belange
18. Infrastrukturträger
19. Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter
20. Sonstiges
1. Der
Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann anderen
Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht.
Ein
Beteiligter kann verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter
verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung
seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.
2. Bei
Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die
Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Vollmacht
schriftlich nachzuweisen und zu den Akten zu geben.
3. Die
einzelnen Einwender werden von diesem Termin nicht gesondert benachrichtigt. Da
mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären, wird die persönliche
Benachrichtigung der Einwender durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt (§
73 Abs.6 Satz 4 und 5 LVwVfG).
4. Die
Erwiderung der Vorhabenträgerin auf die Einwendungen Dritter werden den
jeweiligen Einwendern nach Anmeldung zum Erörterungstermin zur Verfügung
gestellt. Unabhängig hiervon können die Einwender die Erwiderung der
Vorhabenträgerin auch
- postalisch
unter Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17, Schlossplatz 1-3, 76131
Karlsruhe oder
- per
E-Mail unter Jessica.Manthey@rpk.bwl.de
anfordern.
5.Besondere
Maßnahmen aufgrund der aktuellen Pandemie:
Wir
bitten um Voranmeldung bei einer geplanten Teilnahme unter Angabe des
vollständigen Namens und von Kontaktdaten bis zum 20.09.2021. Es
bestehen folgende Anmeldungsmöglichkeiten:
- per
Post: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17, Schlossplatz 1 - 3, 76131
Karlsruhe
- per
E-Mail: Jessica.Manthey@rpk.bwl.de
Eine
Teilnahme ist nur möglich, wenn der oder die Teilnehmende die Kontaktdaten
vorab oder vor Ort vollständig und zutreffend zur Verfügung stellt. Soweit es
sich nicht um Daten von Beteiligten handelt, die im Rahmen des Verfahrens
benötigt werden, werden die Daten ausschließlich zur Auskunftserteilung
gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde erhoben und vier
Wochen nach Verhandlungsende gelöscht.
Personen,
die potenziell mit SARS-CoV-2 infiziert sind, dürfen das Gebäude nur nach
vorheriger Anmeldung und mit Zustimmung der Planfeststellungsbehörde betreten.
Dies
betrifft Personen, die
- Symptome einer COVID-19-Erkrankung (z. B.
Fieber, Husten, Halsweh, Atemnot, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns)
aufweisen oder in den letzten 14 Tagen aufgewiesen haben,
- innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich
Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten
Person hatten, oder
- innerhalb der jeweils letzten 14 Tage aus einem
in der jeweils aktuellsten Information des Robert-Koch-Instituts zur
"Ausweisung internationaler Risikogebiete" genannten Gebiet in die
Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Im gesamten Gebäude ist zu anderen
Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Weiterhin ist im gesamten Gebäude verpflichtend
eine selbst mitgebrachte medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske,
die die Anforderungen des Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren
Standards erfüllt, zu tragen. Dies gilt nicht für Personen, die glaubhaft
machen können, dass Ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen
oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, wobei die
Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe durch eine ärztliche Bescheinigung zu
erfolgen hat.
An den Sitzplätzen darf die Maske abgelegt
werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gewahrt
werden kann.
Bitte
beachten Sie, dass während des Erörterungstermins voraussichtlich keine
Verpflegungsmöglichkeiten angeboten werden.
Hinweise:
6. Sofern
Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, werden die erhobenen
Einwendungen im weiteren Verfahren behandelt.
7. Die
durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet
werden (z. B. Fahrtkosten, Kosten eines Bevollmächtigten).
8. Entschädigungsansprüche,
soweit über diese nicht im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach zu
entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern - soweit
erforderlich - in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Der Inhalt dieser
Bekanntmachung sowie weitere Informationen zur Planung sind in Kürze auch auf
der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe "www.rp-karlsruhe.de"
unter "Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle
Planfeststellungsverfahren" abrufbar.
Regierungspräsidium
Karlsruhe
-Planfeststellungsbehörde
-
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |