Photovoltaikanlage: mieten oder kaufen?
Solarkraft liegt im Trend: Man nutzt den eigenen, grünen Strom, ist damit unabhängiger und kann
Stromkosten sparen. Neben dem Kauf von
Photovoltaikanlagen etabliert sich seit einiger Zeit ein neues Modell: die
Photovoltaikanlage fürs eigene Dach mieten. Damit können hohe
Investitionskosten vermieden werden. Interessierte Verbraucher:innen stehen
daher vor der Frage: Photovoltaikanlage mieten oder kaufen?
Wie das Mietmodell funktioniert
Im Prinzip funktioniert das
Modell ähnlich wie das Leasing eines Autos. Die Anbieter setzen eine
Photovoltaikanlage gegen die Zahlung einer Pacht auf das Hausdach.
Hausbesitzer*innen stellen lediglich Dachfläche zur Verfügung und zahlen im
Gegenzug für die Nutzung des erzeugten Stroms während der Vertragslaufzeit
feste Gebühren.
Was die Pacht einer Solaranlage kostet
Die Solarstromanlagen-Miete
liegt bei Ein- oder Zweifamilienhäuser je nach Anlagengröße und Anbieter
zwischen 50 und 150 Euro pro Monat. Meist wird eine konstante Miete für bis zu
20 Jahre vereinbart. Danach können Verbraucher*innen die Anlage häufig für den
Zeitwert übernehmen. Wichtig: Auch während der Zeit, in der die monatliche
Miete gezahlt wird, kann der produzierte Strom nicht nur ins Netz eingespeist,
sondern auch selbst genutzt werden. Bei seriösen Angeboten bekommen die
Mieter*innen der Anlagen auch die Vergütung für jenen Teil des Solarstroms, der
ins Netz eingespeist wird.
Was Verbraucher*innen beachten sollten
"Meist ist eine Miete
oder Pacht am Ende deutlich teurer als ein Kauf", sagt Matthias Bauer, von der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg. Er rät deshalb, die
Vertragsbedingungen vorab gründlich zu prüfen, da Angebote sehr unterschiedlich
ausgestaltet sind und teils versteckte Kosten enthalten. "Achten Sie
beispielsweise auch darauf, dass die Miete nur dann zu zahlen ist, wenn die
Anlage wie versprochen Strom produziert und dass die vermietende Firma allen
vertraglichen Verpflichtungen, wie z. B. Wartung und Reparaturen, nachkommt,"
rät Bauer. Verbraucher*innen sollten außerdem beachten, dass sie Verträge, die
außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, in der Regel innerhalb von
zwei Wochen nach Abschluss widerrufen können. "Nutzen Sie diese Möglichkeit,
wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung unsicher sind oder wenn Sie Ihre
Entscheidung noch einmal überdacht haben", so der Energieexperte weiter. Bei Fragen rund um die
Verträge bei Miet-Photovoltaikanlagen, hilft auch die Rechtsberatung der
Verbraucherzentrale.
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