Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und
damit dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier
Inzidenzstufen ermöglichen so wieder mehr Alltag in den verschiedenen
Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder
steigen sollten.
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut
angepasst und wesentlich vereinfacht. Die Änderungen treten am Montag, 28. Juni
2021, in Kraft.
Vier Inzidenzstufen
Es gelten dann folgende vier Inzidenzstufen:
- Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt-
oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10
erreicht;
Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
- Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;
- Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.
Die neuen Inzidenzstufen tragen einerseits dem sich positiv entwickelnden Infektionsgeschehen Rechnung. Andererseits ziehen sie klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen. Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen automatisch wieder zurückgenommen.
Maskenpflicht und Abstandsregel
Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen,
öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen
wie Bahnhofsgebäuden etc. weiter eine Maskenpflicht. Auch die allgemeinen
Regeln zur Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern gelten weiterhin im
öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen.
Die vollständige Coronaverordnung finden Sie auf unserer Homepage www.durmersheim.de.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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