Am Mittwoch, 12.05.2021,
fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats als Hybridsitzung in
der Mensa Schulzentrum statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung
abgearbeitet:
TOP 01:
Planfeststellungsverfahren 380kV Netzverstärkung Daxlanden-Eichstetten, 1. Änderung - Stellungnahme der Gemeinde
Das Planfeststellungsverfahren nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und des §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für das Vorhaben 380-kV-Netzverstärkung Daxlanden-Eichstätten, Teilbereich A, Umspannwerk Daxlanden - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Freiburg erfordert eine erneute Offenlage (1. Änderung), die im Zeitraum vom 29.04. bis 28.05.2021 erfolgt.Stellungnahme der Gemeinde Durmersheim
Mit der
Stellungnahme zur ersten Offenlage hat die Gemeinde Durmersheim die Bündelung
der Trasse mit der 110 kV-Leitung, der B36 und der Bahntrasse gefordert. Zudem
wurde das Planfeststellungsverfahren in mehreren Punkten als fehlerhaft. An
diesem Sachverhalt hat sich mit dieser 1. Änderung nichts geändert, weshalb die
Gemeinde Durmersheim an ihrer Stellungnahme vom 30.07.2020 festhält. Der
Gemeinderat stimmte der Abgabe der Stellungnahme einstimmig zu.
TOP 02:
BÜ-Beseitigungen I + II (Triftstraße + Ettlinger Straße) - Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Die
Gemeinde Durmersheim befürwortet die Beseitigung des Bahnübergangs an der
Triftstraße unter nachfolgenden Bedingungen:
1. Der Fiktiventwurf 3 wird abgelehnt (BÜ I)
Um
den Teilabbruch und die damit verbundene Entschädigung an die Gemeinde zu
minimieren, wurde seitens der DB der sogenannte Fiktiventwurf 3 geplant. Dieser
Entwurf sieht einen Verschwenk der Straßenführung in Richtung Süden vor. Dies
hätte jedoch zur Folge, dass es an dem Grundstück "Rosenstraße 54" zu einer
Enteignung (bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags) kommen würde. Dies
lehnt die Gemeinde Durmersheim kategorisch ab. Der Teil-Abbruch und die damit
verbundene Entschädigung sind hier die eindeutig milderen Mittel und
anzuwenden.
2.Lückenschluss der Lärmschutzwand an der Ettlinger Straße (BÜ II)
Sobald
der Bahnübergang an der Ettlinger Straße geschlossen wird, ist die dortige
Lärmschutzwand lückenlos und für die Gemeinde kostenneutral zu ergänzen.
3.Verkehrserschließung der Fa. Marmor Heck/Natursteinhandel, Ettlinger Str. 14/1
(BÜ II)
Durch
die Schließung des Bahnübergangs an der Ettlinger Straße ist die Zu- und
Abfahrt zum Betriebsgelände nur noch über den Innenort möglich. Die
Spitzkehre an der Einmündung von der Ettlinger Straße aus lässt eine
Anlieferung mit Sattelzügen bzw. Anhängergespannen nicht zu. Hier
muss eine Lösung, über eine Anbindung aus südlicher Richtung gefunden werden. Diesbezüglich
fand am 26.04.2021 ein Ortstermin mit dem Firmeneigentümer, der DB, dem
Planungsbüro, Vertreter der Gemeinde und dem angrenzenden westlichen Nachbar
statt.
Der
Gemeinde Durmersheim ist eine ordentliche Verkehrserschließung des
Betriebsgeländes ein wichtiges Anliegen und lehnt die Schließung des
Bahnübergangs an der Ettlinger Straße ab, falls es keine Lösung für den
Natursteinbetrieb und eine akzeptable Lenkung des innerörtlichen Verkehrs gibt.
Gemeinderat Neu weiß darauf hin, dass es für Fahrradfahrer besser sei, den
Bahnübergang nicht zu schließen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Abgabe
der Stellungnahme zu.
TOP 03:
Entscheidung über die Beteiligung an der "Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH Co. KG"
Gesellschaftlicher Wandel, Energiewende
und Digitalisierung stellen bestimmen den öffentlichen Diskurs. Dabei spielt
sich der größte Teil der Energiewende in den örtlichen Stromnetzen und damit
auf der Ebene der Städte und Gemeinden im Land ab.
Vor diesem Hintergrund bietet die EnBW
mit "EnBW vernetzt" eine gesellschaftliche Beteiligung an der Netze BW an.
Berechtigte Kommunen können sich im Verbund mit anderen Kommunen an der Netze BW
GmbH beteiligen. Die Kommunen erhalten eine einfache Möglichkeit, die Zukunft
der Strom- und Gasnetze mitzugestalten und am stabilen wirtschaftlichen Erfolg
der Netze BW GmbH teilzuhaben. Die
Gemeinde Durmersheim hat die Möglichkeit mittelbar über eine kommunale
Beteiligungsgesellschaft (BG) Anteile an der Netze BW GmbH zu erwerben. Dabei
handelt es sich um eine auf unbestimmte Zeit gerichtete gesellschaftsrechtliche
Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung ist zwischen der Mindestbeteiligung von
200.000 € und der Maximalbeteiligung von 3.500.000,00 € frei wählbar. Aus der
Beteiligung ergeben sich umfangreiche Informations-, Kontroll-, Mitsprache-
sowie Vermögensrechte in der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH
& Co. KG. Die kommunale Beteiligungsgesellschaft hat darüber hinaus,
unabhängig von der Höhe der Beteiligung, ein Vorschlagsrecht für die Bestellung
von zwei Aufsichtsratsmitgliedern in der Netze BW GmbH. Die Haltefrist
der erworbenen Anteile beträgt bei Eintritt zum 01.07.2021 mindestens 4
Jahre. Danach steht es der Kommune frei alle fünf Jahre zu entscheiden, ob sie
weiterhin an der BG beteiligt bleibt oder die Beteiligung durch Kündigung
beendet und ihren Kommanditanteil an der BG zurückübereignet. Die kommunale
Beteiligungsgesellschaft erhält bis zum 31. Dezember 2024 eine jährliche feste
Ausgleichszahlung in Höhe von 3,6 Prozent, bezogen auf den Ankaufspreis der
erworbenen Anteile. Die EnBW hat die baden-württembergischen
Energiekartellbehörde (EKartB) zum Beteiligungsmodell "EnBW vernetzt" konsultiert,
um dessen kartellrechtliche Unbedenklichkeit aus Sicht der Behörde zu
verifizieren. Die EnBW legt besonderen Wert darauf, dass auch die
kartellrechtlichen und damit inzident konzessions(abgaben)rechtlichen
Anforderungen gewahrt sind. Die EKartB hat schriftlich bestätigt, dass
ihrerseits das Beteiligungsmodell "EnBW vernetzt" nicht zu beanstanden sei. Gemeinderat
R. Enderle sehe mit dieser Beteiligung einen hohen Verwaltungsaufwand,
andererseits werden aber auch liquide Mittel benötigt. Gemeinderat Schorpp
stimmt dem Verwaltungsaufwand zu, er finde das Geld besser in Schulen oder
ähnlichem angelegt. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung in Höhe von 200.000
€ mit 12 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen zu. Die Verwaltung wird mit der
Umsetzung beauftragt. Die Mittel werden im Vorgriff auf den Haushalt
freigegeben.
TOP 04:
Darlehensaufnahme für den
Gemeindehaushalt 2021 - Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme von Darlehen
Im Haushaltsplan des Jahres 2021 sind
zur Finanzierung der Investitionen Kreditermächtigungen in Höhe von 3,8 Mio. €
ausgewiesen. Im Allgemeinen sind die Darlehenskonditionen nach wie vor
außerordentlich günstig. Auf der anderen Seite muss die Gemeinde, wenn die
Einlagen zu hoch sind, Verwahrentgelte bezahlen. Die Angebote der Banken haben
in der Regel Bindung für einen Tag. Insofern kann es sein, dass sich die
Aufnahme eines Darlehens gerade zum Zeitpunkt des Gemeinderatsbeschlusses
eventuell wirtschaftlich ungünstig darstellt. Auch könnte es von Vorteil sein,
die Darlehensaufnahmen zu stückeln. Aus diesen Gründen hält es die Verwaltung
für vorteilhafter, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, die
anstehenden Darlehensaufnahmen nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht zu
vollziehen. Nach erfolgter Aufnahme wird die Verwaltung über die einzelnen
Konditionen berichten. Es ist beabsichtigt, eine Zinssatzbindung von 20 Jahren
oder länger zu vereinbaren. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, die
Verwaltung zur Aufnahme von Darlehen für den Gemeindehaushalt zu ermächtigen.
TOP 05:
Erneuter Antrag auf Erweiterung Freisitz "Sahara Miami Beach" (Shisha&Cocktail Bar)
Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 17.06.2020 über Freisitze der Gaststätte "Sahara-Miami-Beach" beraten und beschlossen. Der seinerzeit für ein Jahr genehmigte Freisitz entlang des Gebäudes mit einer Größe von 10 m x 1,20 m wurde jedoch nie in Betrieb genommen. Nun hat der Betreiber beim Landratsamt Rastatt am 26.03.2021 erneut einen Antrag auf Erweiterung seiner Erlaubnis um die nachfolgend dargestellten drei Freisitze - nur für die Sommerzeit - gestellt:
TOP 6:
Entscheidung über die Vermietung
Bäretriewerhütte und Waldhütte Würmersheim
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind
die Bäretriewerhütte Durmersheim und die Grillhütte Würmersheim bis 19.05.2021
geschlossen. Zu dieser Entscheidung kam der Gemeinderat am 10.03.2021. Bürgermeister
Augustin ergänzt, da die aktuelle Zeit sehr dynamisch sei, dass man die Hütten auch
kurzfristig öffnen könne. Gemeinderat Schorpp spricht sich dafür aus, dass man
nicht zu voreilig handeln sollte. Man solle auch auf die Gewerbetreibenden
Rücksicht nehmen, bemerkt Gemeinderat Pinkinelli und auch erstmal abwarten, was
die Landesregierung beschließt. Gemeinderat J. Tritsch merkt an, dass man auch
sehr schwierig Kontrollen bei privaten Veranstaltungen durchführen könne
bezüglich geimpft und getestet. Deshalb schlägt Gemeinderat Hermann vor, das
Thema erneut in der Gemeinderatssitzung am 16.06. zu beraten. Gemeinderat
Kniehl ergänzt, dass man die Hütten dann auch erstmal nur für Vereine öffnen
könne. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass die Hütten weiterhin
geschlossen bleiben und der Sachverhalt am 16.06. erneut beraten werde.
TOP 7:
Entscheidung über die Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO
Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der
Gemeinderat - unabhängig von der Höhe der Spende - über die Annahme bzw.
Vermittlung zu entscheiden. Durch Beschluss des Gemeinderats vom 11.10.2006
wurde festgelegt, über die Annahme von Spenden ab einem Betrag von mehr als 100
€ einzeln auf Anfrage bzw. nach Eingang der Spende in öffentlicher Sitzung zu
beschließen. Es gingen Spenden i. H. v. insgesamt 1.050 € ein. Der Verwaltung
sind keine Umstände bekannt, welche eine Verweigerung der Annahme der Spenden
begründen. Gegen die Annahme der Spenden bestehen daher keine Bedenken. Der
Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der Spenden zu.
TOP 8:
Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Bürgermeister
Augustin verwies auf den Aushang.
An die
Sitzung schloss sich noch ein nicht öffentlicher Teil an.
Die
Sitzung endete um 20:00 Uhr.
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