Stiftung gewährt Hilfe bei erlittenem Unrecht in Heimen
Die Unterbringung von Kindern, Erwachsenen
und Senioren in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie verbindet
man heute mit dem Gedanken der bestmöglichen Pflege, Förderung und
Unterstützung der Betroffenen. Dies war jedoch nicht immer so. Im letzten
Jahrhundert gab es auch in Deutschland viele staatliche und kirchliche Heime, in
denen die Bewohner, besonders Behinderte und Kinder, zum Teil unter Gewalt,
sexuellem Missbrauch oder Ausnutzung der Arbeitskraft gelitten haben. Diese
Missstände wurden jedoch erst Jahrzehnte später bekannt. Zur Wiedergutmachung
des erlittenen Unrechts errichteten staatliche Stellen zusammen mit den Kirchen
die Stiftung "Anerkennung und Hilfe".
Petra Mumbach, die Beauftragte für
die Belange behinderter Menschen im Landkreis Rastatt, weist darauf hin, dass entsprechende
Anträge über die Website
www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de gestellt werden
können. Hier gibt es auch Informationen in Gebärdensprache sowie in leichter
Sprache. Die Beantragungsfrist für die Hilfen in Form von Beratung und
finanzieller Entschädigung wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. Alle bis dahin
eingegangenen Anträge werden bis Ende 2022 bearbeitet.