Beglaubigte Abschrift
Aktenzeichen:
1 K 35/20
Rastatt, 08.03.2021
Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
DatumUhrzeitOrt
Dienstag, 11.05.2021 9:00 UhrBadner Halle, Kapellenstraße 20-22, 76437 Rastatt
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Durmersheim
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-AnteilSE-Nr.SondernutzungsrechtBlatt
130/1000 8 Wohnung nebst Balkonen im Dach- und Speichergeschoss, Kellerraum und Tiefgaragenstellplatz Nr. 3 3088
an Grundstück
GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftm²
Durmersheim 477 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 123 671
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen - ohne Gewähr):
4 Zi-Maisonette-Whg im Dach- und Speichergeschoss; 111m² W-fläche; BJ: 1991; 2 Balkone
Verkehrswert:
280.000,00 €
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.10.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht
ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe
von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen,
widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der
Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG
mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die
Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Coronavirus (COVID-19)
Bitte beachten Sie die auf http://www.amtsgericht-rastatt.de veröffentlichten Hinweise!
Schumacher
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 08.03.2021
Frekot
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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