Landtagswahl 2021 - abschließende Hinweise der Gemeindeverwaltung
Auf vollen Touren laufen immer noch die Vorbereitungen für
die Landtagswahl am 14. März bei der Gemeindeverwaltung Durmersheim. Insgesamt
9.075 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, am Wahltag
ihre Stimme an einen Bewerber der insgesamt zwölf im Wahlkreis Nr. 32 Rastatt
zur Wahl stehenden Parteien abzugeben. Die Durchführung der Wahl unter Pandemiebedingungen stellt
das gemeindliche Wahlamt vor besondere Herausforderungen. Bereits jetzt ist
abzusehen, dass der Anteil an Briefwähler einen neuen Höchststand erreichen
wird. Bisher wurden bereits fast 3.000 Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen
beantragt. Bei der vorangegangenen Landtagswahl 2016 waren bei nahezu gleicher
Anzahl an Wahlberechtigten 1.311 Briefwähler zu verzeichnen. Die beiden
Briefwahlausschüsse wurden deshalb entsprechend personell verstärkt. Zum Schutz der Wählerinnen und Wähler und der zahlreichen
ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor möglichen Infektionen wurden
in der neusten Corona-Verordnung eigens für die Durchführung von Wahlen
entsprechende Hygienevorgaben aufgenommen. Bereits bei der Auswahl der Wahllokale war zu beachten, dass
die Abstandsvorgaben großzügig eingehalten werden können. Die einzelnen
Wahlräume können sich deshalb innerhalb des Gebäudes in anderen Räumlichkeiten
befinden. Hinweisschilder in den Gebäuden leiten Sie zum richtigen Wahlraum. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden Masken tragen. Die
Räume werden regelmäßig gelüftet, die Flächen regelmäßig desinfiziert. Besucher des Wahlgebäudes sind verpflichtet, eine
medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Von der Maskenpflicht
befreit sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr oder Personen, die durch
ärztliche Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus gesundheitlichen oder
sonstigen zwingenden Gründen befreit sind. Besucher der Wahllokale, die keine
Maske tragen und nicht von der Maskenpflicht befreit sind, wird der Zutritt ins
Wahllokal untersagt. Vor dem Betreten des Wahlraumes muss jede Person sich die
Hände desinfizieren und im Wahllokal den Mindestabstand von 1,5 Metern
einhalten. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels stellt die Gemeinde jeder
Wählerin/jedem Wähler einen eigenen Stift zur Verfügung, den Sie mit nach
Hause nehmen können. Sie können aber auch Ihren eigenen Stift mitbringen. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber,
trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen
oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person
hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen und können sich der Briefwahl bedienen.
Für kurzfristig erkrankte oder abgesonderte Personen besteht die Möglichkeit,
noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr im Rathaus Briefwahl zu beantragen. Wer die Wahlhandlung oder die Auszählung aufgrund des
Öffentlichkeitsgrundsatzes von Wahlen verfolgen will, muss ebenfalls eine
medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen und ist verpflichtet, gegenüber
dem Wahlvorstand seine persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung anzugeben.
Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich nicht länger als
15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich an unser Wahlamt
Telefon: 07245/920-220 oder 920-261
E-Mail: wahlen@durmersheim.de