In Baden-Württemberg findet am kommenden Sonntag die Wahl zum 17. Landtag BW statt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am kommenden Sonntag, 14. März 2021 sind auch die
Bürgerinnen und Bürger aus Durmersheim zur Wahl des 17. Landtags
Baden-Württemberg aufgerufen. Darunter sind auch in diesem Jahr wieder viele
jungen Menschen, die zum ersten Mal ihr Wahlrecht ausüben dürfen. An alle
Wahlberechtigten habe ich eine große Bitte:
Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie!
Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Güter unserer
Demokratie, welches es zu wahren gilt. Durch Ihre Stimmabgabe werden die
Weichen dafür gestellt, wie unser Land regiert und die Zukunft gestaltet wird.
Sie können sich - wie bei den vorhergehenden Wahlen - zwischen einer Urnen- und
Briefwahl entscheiden, wobei aufgrund des Infektionsgeschehens der aktuellen
Corona-Pandemie für alle Beteiligten eine besondere Achtsamkeit erforderlich
ist.
Um die Infektionszahlen zu reduzieren und das
Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten, zwingt uns das Corona-Virus nach wie
vor zu zahlreichen Einschränkungen im Alltag. Die Inzidenzzahl am Wahltag ist
nicht vorhersehbar, weshalb besondere Vorsicht und Rücksichtnahme zum Schutz
aller Beteiligten geboten ist. Durch das Einhalten verschiedener
Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen wird dafür Sorge getragen, dass Sie sicher
im Wahllokal wählen können. Dabei sind insbesondere die Maskenpflicht, sowie
die allgemeinen Abstandsregeln zu beachten.
Sofern Sie keine Briefwahlunterlagen beantragt haben und
persönlich im Wahllokal wählen wollen, haben Sie dazu Gelegenheit von 8:00 bis
18:00 Uhr. Wo sich Ihr Wahllokal befindet, finden Sie auf der Ihnen
zugegangenen Wahlbenachrichtigung, die Sie zur Wahl bitte mitbringen.
Die Briefwählerinnen und Briefwähler möchte ich auf diesem
Wege noch daran erinnern, dass die Wahlbriefe spätestens bis Sonntag,
14.03.2021, 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses Durmersheim eingeworfen
sein müssen. Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post schicken wollen, so
geben Sie die Briefe rechtzeitig auf. Später eingehende Wahlbriefe können nicht
mehr berücksichtigt werden.
Ihr
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