Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
Mit Beschluss vom 30. Januar 2021 hat die Landesregierung
ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung
des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am
1. Februar 2021 in Kraft.
Änderungen zum 1. Februar 2021 - Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden
Schulen bleiben bis zum 14. Februar 2021 geschlossen (aufgrund der
anschließenden beweglichen Ferientage, die die meisten Schulen als
Fastnachtsferien nutzen, bleiben Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden
Schulen auch in der darauffolgenden Woche bis 21. Februar 2021 geschlossen).
Für Abschlussklassen kann es weiter abweichende Regelungen geben. Eine
Notbetreuung in den Kitas und bis zur 7. Klassenstufe wird weiter angeboten.
- Der Zutritt von Besuchern zu Krankenhäusern ist
nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die
Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines
vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig; für Kinder von 6 bis einschließlich
14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare
Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Die Krankenhäuser haben den Besuchern die
Durchführung der Testung anzubieten. Der Zutritt von sonstigen externen
Personen zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem Antigentest oder
mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN
149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig.
- Wettannahmestellen dürfen unter Hygieneauflagen
kontaktarm Wettscheine annehmen. Dabei gelten die Regelungen für
Mischsortimente und die Personenbeschränkungen pro 10 Quadratmeter des
Einzelhandels entsprechend.
- Redaktionelle Anpassungen.
Die konsolidierte Fassung können sie hier nachlesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210130_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210201.pdf
Zusätzliche Infos erhalten Sie auf der Homepage des Landes
Baden-Württemberg unter
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/