Integriertes Rheinprogramm, Bau und Betrieb des Retentionsraums Bellenkopf/Rappenwört - Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme
Das Landratsamt Karlsruhe hat
auf Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das
Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung Umwelt, Referat 53.2, Landesbetrieb
Gewässer, Markgrafenstraße 46, 76131 Karlsruhe, mit Planfeststellungsbeschluss
vom 23.12.2020 - Az. 51.11010-691.172 - den Bau und Betrieb des Retentionsraums
Bellenkopf/Rappenwört nebst zugehöriger Bauwerke, Nutzungen und
Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe),
Karlsruhe und Au am Rhein (Landkreis Rastatt) genehmigt.
Der Planfeststellungsbeschluss
mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten
Planunterlagen liegen zwei Wochen, und zwar von Montag, 01.02.2021 bis einschließlich
Montag, 15.02.2021 beim Bürgermeisteramt Durmersheim, Rathausplatz
1, 76448 Durmersheim im kleinen Sitzungssaal 216. Zur Einsicht der Unterlagen ist vorab
zwingend ein Termin zu vereinbaren. Terminvereinbarung telefonisch unter 07245/920-231 oder 920-293 zur kostenlosen Einsicht durch
jedermann aus.
Der Planfeststellungsbeschluss
und die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 01.02.2021
auch auf der Internetseite des
Landratsamtes Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de unter der Rubrik "Aktuelles/Amtliche
Bekanntmachungen/Umweltrechtsverfahren/Wasserrecht/Planfeststellungsverfahren
für den Retentionsraum-Bellenkopf-Rappenwört auf den Gemarkungen Rheinstetten,
Au am Rhein und Karlsruhe" eingesehen werden.
Mit dem Ende der
Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen
und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Jeder Beteiligte erhält auf
schriftlichen Antrag Auskunft über seine Einwender-Nummer und darüber, wo das
Vorbringen eines anderen Beteiligten abgehandelt ist, soweit die Kenntnis
dieser Daten zur Geltendmachung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Eine Mehrfertigung des
Planfeststellungsbeschlusses kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den
Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich
beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Beiertheimer
Allee 2, 76137 Karlsruhe, angefordert werden.
Hinweise:
Zusätzlich zu dieser Bekanntmachung der Gemeinde Durmersheim erfolgt aus
Rechtsgründen eine Bekanntmachung durch das Landratsamt Karlsruhe auf der
Internetseite des Landratsamtes (www.landkreis-karlsruhe.de)
und in den Badischen Neuesten Nachrichten und im Badischen Tagblatt.
Aufgrund der derzeit anhaltenden Corona-Pandemie sind für die Auslegung
und Einsichtnahme die Vorgaben der Verordnung der Landesregierung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere
gilt: Bei Betreten des Rathauses unbedingt eine FFP2 bzw. medizinische Maske tragen.
Über die Modalitäten der Auslegung und Einsichtnahme können Sie sich vor
Ort oder telefonisch unter 07245/920-231 oder 920-293 informieren.
Es wird auf §§ 1 Nummer 11, 3 Absatz 1 des
Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) hingewiesen. Hiernach kann für
Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz, in denen eine Auslegung von
Unterlagen oder Entscheidungen angeordnet ist, auf die nach den für die
Auslegung geltenden Vorschriften nicht verzichtet werden kann, die Auslegung
durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die angeordnete
Auslegung vor Ort soll daneben als zusätzliches Informationsangebot erfolgen,
soweit dies nach den Umständen, d.h. unter Beachtung der Corona-Verordnung,
möglich ist.
27.01.2021
Andreas Augustin
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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