Zustellung der Hundesteuerbescheide 2021 und der neuen Hundesteuermarken ab 2021
In den nächsten Tagen werden die
Hundesteuerbescheide für das Jahr 2021 zusammen
mit den neuen Hundesteuermarken
zugestellt.
Die
Hundesteuer beträgt für jeden in Durmersheim gehaltenen Hund jährlich 96,00 Euro.
Werden
von einem Hundehalter mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuersatz für
jeden zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte. Alle in einem Haushalt
gehaltenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam gehalten.
Für
das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 600 €, für den zweiten und
jeden weiteren Kampfhund erhöht sich der Steuersatz auf 1.200 €. Die Steuer
reduziert sich auf 192 €, wenn der Hund den Verhaltenstest gemäß § 1 Abs. 4
PolVOgH vom 3. August 2000 bestanden hat. Werden neben Kampfhunden noch andere
Hunde gehalten, so gelten diese als "weitere Hunde". Steuerfreie Hunde sowie
Hunde in einem Zwinger bleiben hierbei außer Betracht.
Kampfhunde
sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen,
dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren
besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier,
Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen
untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano,
Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier,
Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Die
Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem
Tage im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Wird
ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate
alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld
und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Die
Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung
beendet wird.
Die
Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht
persönlich im Rathaus, Zimmer 101 oder mit dem auf der Homepage der Gemeinde
Durmersheim bereit gestellten Formular zur Hundesteueranmeldung erfolgen.
Endet
die Hundehaltung nach Beginn des Kalenderjahres, so ist dies ebenfalls
innerhalb eines Monats dem Steueramt unter Rückgabe der Hundesteuermarke
mitzuteilen.
Für Hunde, die bereits 2020 versteuert
wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
Bei
Rückfragen stehen Ihnen Frau Rommel 07245/920-246 und Frau Ortner 07245/920-247
vom Rechnungsamt selbstverständlich zur Verfügung.