Der Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungsanlangen des Gemeindeverwaltungsverbandes für das Haushaltsjahr 2020 ist gem. § 81 der Gemeindeordnung an mind. 7 Tagen, und zwar von Montag, 30.11.2020 bis einschließlich Dienstag, 08.12.2020, in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Situation wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 07245/920241 gebeten.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Durmersheim
Augustin, Verbandsvorsitzender
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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