"Zu verschenken" - Nette Geste oder Ordnungswidrigkeit?
Alte Kleidung, Bücher oder Möbel zum Verschenken auf den Gehweg zu
stellen, wird immer beliebter. Die aussortierten Dinge werden mit einem "Zu
verschenken"-Schild versehen und warten dann auf Abnehmer. Es ist jedoch
nicht zulässig seinen Trödel ohne Genehmigung im öffentlichen Verkehrsraum zu
platzieren. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Mit
fehlender Sondernutzungserlaubnis kann es zu einem Bußgeld kommen.
Hierzu
gibt es Alternativen:
- Bieten Sie die zu verschenken Gegenstände auf
dem eigenen Grundstück an. Wird alles im eigenen Hof platziert und mit "zu
verschenken" beschriftet, spricht nichts dagegen.
- Nutzen Sie - je nach dem was Sie verschenken
wollen - öffentliche Bücherschränke oder soziale Einrichtungen.
- Nutzen Sie Online-Tausch- oder
Online-Verschenke-Börsen.
- Bieten Sie die Gegenstände unter der kostenlosen
Rubrik "Zu verschenken" im wöchentlich erscheinenden Gemeindeanzeiger an.
Anzeigenannahme an der Rathauszentrale
unter Telefon 07245/920-0.
Und sollte dann doch niemand Verwendung für die angebotenen Dinge
haben, so muss Unbrauchbares eben entsorgt werden. Nutzen Sie hierzu die
Entsorgungsanlage "Hintere Dollert" in Gaggenau-Oberweier oder beantragen Sie
eine Sperrmüllabholung beim Abfallwirtschaftsbetrieb Rastatt.