Bebauungsplan "Gewerbegebiet Siemensstraße, 1. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften -Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.11.2020
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet
Siemensstraße" beschlossen.
Ziele und Zweck der Planung
Im
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Siemensstraße" werden unter den Festsetzungen zur
Art der baulichen Nutzung Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 1 BauNVO
ausnahmsweise zugelassen.
Aufgrund
der zwischenzeitlichen Erfahrungen mit Konflikten zwischen Wohn- und
Gewerbenutzung strebt die Gemeinde Durmersheim an, die Wohnnutzung im Bereich
des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Siemensstraße" gänzlich auszuschließen.
Zur
Umsetzung dieses Ziels ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Das
Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 4 (2) BauGB,
durchgeführt.
Abgrenzung und
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst den gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Siemensstraße". Der Geltungsbereich mit einer
Größe von ca. 1,17 ha ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung v. 22.09.2020.

Durmersheim,
16.11.2020
Andreas
Augustin
Bürgermeister