Am Mittwoch, 11. November 2020, fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates in der Mensa Schulzentrum Durmersheim statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:
TOP 1:Einwohnerfrageviertelstunde
Es gab keine Anfragen seitens der Einwohner.
Für Fragen seitens des
Gemeinderates und für eine Vorstellung der detaillierten Kostenermittlungen der
Schulbausanierungen waren zwei Mitarbeiter des Planungsbüros anwesend.
Die geplanten Kosten für die
Sanierung der Hardtschule liegen bei ca. 1,72 Millionen Euro, bei der Realschule
wurden 1,9 Millionen veranschlagt und die Friedrichschule liegt bei einer
Millionen Euro. Förderungen wurden für die Hardtschule in Höhe von 450.000
Euro, bei der Realschule 829.000 Euro und bei der Friedrichschule in Höhe von
242.000 Euro gewährt. In den verschiedenen Schulen sollen Klassenzimmer,
Fachräume und Toiletten saniert werden, der Brand- sowie Schallschutz soll
ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Maßnahmen sollen nach
Auskunft des Ortsbauamts zügig durchgeführt werden. Man werde, wenn alles
erledigt sei, in den nächsten Jahren keine größeren Investitionen mehr tätigen
müssen. Zusätzlich werde man auch die Heizung der Hardtsporthalle erneuern. Man
wolle auf eine Pellets-Heizung umsteigen, um dem Gebot der Nachhaltigkeit zu
entsprechen, da dieser Aspekt für die Gewährung von Zuschüssen von hoher
Wichtigkeit sei. Die Kosten für die Heizungssanierung beliefen sich auf ca.
600.000 Euro, einen Zuschussantrag habe man schon gestellt, ergänzte BM
Augustin. Der Gemeinderat war sich einig, dass die weiteren Baumaßnahmen gut
überwacht werden sollten und vorab noch eine detailliertere Aufstellung der
Kostenaufstellungen den Fraktionsvorsitzenden zugesandt werden soll.
TOP 3:Bebauungsplan "Schul-
und Kulturzentrum (Neubau Feuerwache), 1. Änderung" a) Billigung des
Entwurfs b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB c)
Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
gem. §4 (2) BauGB
In der Sitzung des Gemeinderats am
29.07.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
"Schul- und Kulturzentrum" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
gefasst. Die erforderlichen Gutachten (Schallschutz und Artenschutz) liegen
nunmehr vor. Bürgermeister Augustin fügte hinzu, dass er davon ausgehe, dass
das Verfahren bis in etwa einem Vierteljahr abgeschlossen werde. Danach werde
die Bodenordnung eingeleitet. Das Baufenster sei ausreichend geplant, sodass
ebenfalls die Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) untergebracht
werden könne, erklärt Ortsbaumeister Braun. Gemeinderat Rolf Enderle regte
Versickerungsflächen von Regenwasser von den Dächern an. OBM Braun fügt hinzu,
dass dies auch Intention der Gemeindeverwaltung sei, man müsse aber noch mit
den zuständigen Behörden abklären, wie weit dies beim Feuerwehrgerätehaus
möglich sei. BM Augustin nahm den Vorschlag, Sickermulden zu wählen, in den
Entwurf mit auf. Der Gemeinderat stimmte den Punkten a) bis c) einstimmig zu.
TOP 4:Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder; a) Erweiterung Villa Sonnenschein, Aufhebung des Sperrvermerks und Übertragung der Mittel b) Kirchstraße 5 c) Kellerraum im Gemeindezentrum Würmersheim d) Anmietung von Räumlichkeiten für Kindertagespflege
Es besteht weiterhin Bedarf an
Kinderbetreuungsplätzen im U3-Bereich (1- bis 2-Jährige). Dieser kann - auch
aufgrund von Abmeldungen/ Verschiebungen, die sich ungeplant aufgrund Corona
ergeben haben - aktuell noch gedeckt werden. Jedoch kann sich diese Situation
auch jederzeit ändern (z.B. durch Zuzüge, Zunahme der Geburtenzahlen,
Auswirkungen Corona). Im März wurde vom Gemeinderat beschlossen, die
Ausschreibungen für die Erweiterung der Villa Sonnenschein im November zu
starten. Leider konnte für die Maßnahme bisher noch kein Zuwendungsbescheid
erteilt werden, da das bisherige Förderprogramm "Kinderbetreuungskosten
investiv" überzeichnet war. Man warte täglich auf neue angekündigte Fördermöglichkeiten,
berichtete Hauptamtsleiterin Hertweck. Der Gemeinderat beschloss am Ende der
Beratung einstimmig, den Sperrvermerk über 300.000 € im Haushaltsjahr 2020
aufzuheben und die Mittel zusätzlich in den Haushalt 2021, ggf. 2022
einzustellen. Ebenso wird beschlossen, die Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 800.000 € aus 2020 auch für 2021 aufrechtzuerhalten
Aufgrund dessen benötige man, bis zur
Fertigstellung des Erweiterungsbaus eine Zwischenlösung für die Kinderbetreuung.
In Betracht kommt die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Als
eine Möglichkeit hierfür habe man die Nutzung und Instandsetzung der gemeindeeigenen
Liegenschaft Kirchstr. 5 in Erwägung gezogen. Da diese aber mit mindestens
50.000 € zu Buche schlagen würde und sich zwischenzeitlich die Option ergeben
habe, eine passendere Liegenschaft für diese Zwecke anzumieten, schlug die
Verwaltung vor, das Haus Kirchstraße 5 als Refinanzierungsmöglichkeit für den
Erweiterungsbau der Villa Sonnenschein zu verkaufen. Durch Abstimmung, die am Ende des Punktes
stattfand, entschied sich der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen und einer
Gegenstimme dazu, die Kirchstr. 5 zu verkaufen.
Ebenso wurde die Nutzung des
Kellerraumes im Gemeindezentrum Würmersheim als Möglichkeit angesehen.
Hauptamtsleiterin Hertweck erklärte, dass die Klärung mit dem Kommunalverband
für Jugend und Soziales ergeben hätte, dass dies nur als eigenständige
Einrichtung mit eigener Leitung ginge. Damit sei die Option, den Raum als
Übergangslösung für die Kinderbetreuung zu nutzen, aus Sicht der Verwaltung
nicht mehr gegeben. Dem stimmte der Gemeinderat am Ende der Beratung auch
einstimmig zu.
Die Eigentümerin eines Objekts in
Würmersheim ist an die Verwaltung herangetreten mit dem Angebot, die
Erdgeschosswohnung eines Hauses, der Gemeinde Durmersheim für eine
Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
die Räumlichkeiten in Würmersheim für die Kindertagespflege (Betreuung von 5-7
Kindern), für drei Jahre mit Option auf zweimalige Verlängerung von je einem
Jahr anzumieten.
TOP 5:Baurechtliche Überprüfung, Nutzungsänderung oder Baugenehmigung und Wohnen in den Gewerbegebieten "Rottlichwald u. Brünnelsäcker" und "Nördlich der Auer Straße (Nordwest)" - Beschluss der weiteren Vorgehensweise
Für beide Gebiete existieren rechtskräftige Bebauungspläne,
in denen die Art und das Maß der Nutzung festgesetzt sind. Als Besonderheit ist
in beiden Bebauungsplänen eine Regelung zur Abgrenzung zwischen
Wohn-/Bürohäusern und Gewerbegebäuden vorhanden.
Seit vielen Jahren gibt es in diesen Gewerbegebieten
das Problem, das sich gegenwärtig als kritisch darstellt. Es wurden viele
Grundstücke mit Gewerbehallen und Wohnhäusern grundbuchrechtlich geteilt und
die Wohnhäuser gewinnbringend verkauft. Diese Häuser dienen inzwischen der reinen
Wohnnutzung, ohne dass die Regelung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die
ausnahmsweise Nutzung berücksichtigt wurde.
Die Umwandlung eines Gebietstyps nach § 1 Abs. 2
BauNVO wird kritisch gesehen, da den realen verbliebenen Gewerbebetrieben
Nutzungsmöglichkeiten mit gewerblicher Tätigkeiten entzogen werden (in GE
Gebieten gelten höhere immissionsrechtliche Grenzwerte).
Seitens der Baurechtsbehörde des Landratsamtes
Rastatt wird ein Vorgehen zum Aufgreifen der widerrechtlichen Wohnnutzung
angekündigt. Widerrechtliche Wohnnutzung liegt vor, wenn es nicht der Inhaber
oder Betriebsleiter, Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen sind, die im
Gewerbegebiet wohnen. Nur für diesen Personenkreis ist Wohnen im Gewerbegebiet
zulässig und bleibt es auch.
Der Gemeinderat stimmte der angestrebten
Vorgehensweise der Baurechtsbehörde bei einer Enthaltung zu.
TOP 6:
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Siemensstraße,
1. Änderung"
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 29.07.2020 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Siemensstraße" als
Satzung beschlossen. Im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Siemensstraße" werden
unter den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung Wohnungen für Aufsichts-
und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter gem. § 8
Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO ausnahmsweise zugelassen. Aufgrund der
zwischenzeitlichen Erfahrungen mit Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbenutzung
strebt die Gemeinde Durmersheim an, die Wohnnutzung im Bereich des
Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Siemensstraße" gänzlich auszuschließen.
Zur Umsetzung dieses Ziels ist eine Änderung des
Bebauungsplanes notwendig.
Der
Ortschaftsrat wurde zwischenzeitlich gehört, dieser hat dem Gemeinderat die Empfehlung
ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Siemensstraße nicht zu fassen. Bürgermeister Augustin fügte hinzu, dass es oft
in der ersten Generation des Gewerbes keine Probleme gebe, die Probleme werden
erst bei einem Verkauf auftreten. Gemeinderat Schorpp regt an, dass es auch
positive Aspekte für einen Gewerbebetrieb mit Wohnnutzung für den
Gewerbetreibenden habe. Auch sind oft die Gewerbegebiete mit Wohnnutzung
gepflegter und es gebe weniger Einbrüche. Gemeinderat Enderle fügte hinzu, dass
man daraus lernen sollte und die Wohnnutzung ausschließen sollte. Es gebe
aktuell viel Nachfrage an Gewerbebauplätzen, die nicht immer eine zusätzliche
Wohnnutzung fordern.
Der
Änderung und somit der Untersagung der Wohnnutzung im Gewerbegebiet
Siemensstraße, wurde mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen
zugestimmt.
TOP 7:Beschaffung eines E-Fahrzeugs für das Ortsbauamt
Im Haushaltsplan für 2020 war ursprünglich ein
Kostenansatz in Höhe von 22.000 EUR für ein weiteres Fahrzeug für das
Ortsbauamt eingestellt.
In der Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2020 wurde
die Beschaffung eines E-Fahrzeuges im Zuge der Aufhebung von Sperrvermerken
freigegeben. Dies jedoch mit der Vorgabe der Limitierung von max. 23.000 EUR (22.000
EUR für das Fahrzeug + 1.000 EUR für eine Ladestation).
Als
Ladestation dient die am Rathaus vorhandene Ladestation "Park+Charge". Mit dem
Betreiber wurde bereits vorbesprochen, dass diese seinerseits aufgegeben wird
und dann mittels einer Wallbox umgerüstet werden kann. Dieser Umbau erfolgt
durch die Gemeinde und beträgt ca. 1.500 EUR. Es wurden verschiedene
Fahrzeugtypen angefragt, die Frage sei, ob man kaufen oder leasen solle.
Gemeinderat Enderle schlägt vor, dass die Verwaltung die genauen Zahlen aus den
Verhandlungen, bezüglich Kauf- und Leasing-Varianten den Fraktionsvorsitzenden
zukommen lasse und man sich so entscheiden werde. Der Beschluss wurde
dahingehend abgeändert, dass ein E-Fahrzeug zum Preis von 22.000 Euro
angeschafft werde, das genaue Vorgehen ist mit den Fraktionen abzustimmen. Der
Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.
TOP 8:
Kostenfeststellungen
a)
Erneuerung der Schaltanlage mit speicherprogrammierbarer Steuerung (SPS) im
Freibad
a)
Das Freibad hatte in den vergangenen Jahren Überschreitungen bei den neu
eingeführten Grenzwerten der Trihalogenmethane. Als Lösung zur Einhaltung der
Grenzwerte wurde eine zusätzliche Aktivkohleschicht in die Filteranlage
eingebracht, die jedoch geringere Rückspülgeschwindigkeiten in den Filtern
erforderten, was nur durch die Erneuerung der SPS und des Schaltschrankes
erfolgen konnte.
Die
im Plan mit 135.000 € netto veranschlagte Maßnahme schließt mit Gesamtkosten
von 112.837,65 € ab, davon 2.800 € netto Ingenieurhonorar sowie 110.037,65 €
netto für den Einbau der Schaltanlage. Der Angebotspreis für den Einbau der Anlage
lag bei 121.832,64 € netto. Minderleistungen von 2.650,-€ sowie die
Wartungsarbeiten von 9.174,50 € waren auf die Schlussrechnungssumme von
110.037,65 zu addieren um einen Vergleich mit der Auftragssumme zu erhalten
(110.037,65 € + 2.650,00 € + 9.174,50 €= 121.862,15€).
Die
Kosten für die Erneuerung der Schaltanlage mit SPS werden unter
Berücksichtigung der beiden oben genannten Minderleistungen um 29,51 €
überschritten.
Diese
geringfügige Kostenüberschreitung ergab sich durch den Tausch zusätzlicher
pneumatischer Antriebe und geringfügigen Mehrmengen bei Einzelposten wie z.B.
Visualisierungsbilder beim Prozessleitsystem etc. Der Gemeinderat stimmte der
Kostenfeststellung einstimmig zu.
b)
Vorplatz Altes Kino
Die
Asphaltarbeiten für den Vorplatz am Alten Kino wurden in der Sitzung des
Gemeinderats am 05.06.2019 in Höhe von 37.414,89 EUR vergeben.
Die
bereits mit der Ausschreibung als Bedarfsposition angefragte Leistung für den
Unterbau musste ausgeführt werden, da sich dieser für nicht geeignet
herausstellte und eine Gewährleistung seitens der ausführenden Firma abgelehnt
worden wäre. Dies verursachte Mehrkosten in Höhe von ca. 12.800 EUR. Hinzu kamen
Entsorgungskosten für PAK-haltiges Material in Höhe von ca. 4.200 EUR und
Markierungsarbeiten von ca. 1.550 EUR sowie kleinere Mengenverschiebungen der
einzelnen Positionen in Höhe von 48,78 EUR. Die Gesamtkosten von letztendlich
56.013,67 EUR konnten durch Minderausgaben auf der selbigen Haushaltsstelle
gedeckt werden. Der Gemeinderat stimmte der Ausgabe mit 11 Ja-Stimmen und 6
Nein-Stimmen zu.
TOP 9:Neubesetzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP 10:Weihnachtsbeleuchtung: Aufhebung Sperrvermerk
Wie
in den vergangenen Jahren soll zur Einstimmung auf das Weihnachtsfest die
entsprechende Beleuchtung in der Haupt-, und Badener Straße vor dem ersten
Advent montiert werden. Am Bickesheimer Platz sollen die Bäume und die
Fachwerkhäuser mit Weihnachtsbeleuchtung geschmückt werden. Die
Weihnachtsbeleuchtung wird nach dem Feiertag Heilige-Drei-Könige wieder
abgebaut Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den von der Haushaltssperre
belegten Ergebnishaushalt. Die Aufwendungen für den Auf- und Abbau der
Weihnachtsbeleuchtung betragen ca. 27.500,- €. Der Betrag enthält Fremd- sowie
Eigenleistungen des Bauhofes. Der Gemeinderat stimmte der Aufhebung der
Haushaltssperre einstimmig zu.
Bürgermeister
Augustin verwies auf den Aushang.
TOP 12:Information und Anfragen
Bürgermeister Augustin informiert, dass
die Bauarbeiten am Südlichen Ortsrand am 23.11. beginnen werden und somit für
den 26.11. ein Spatenstich unter Beachtung der Corona-Bestimmungen geplant sei.
Bürgermeister Augustin gibt seine
Eilentscheidung über das Aussetzen der Erhebung von Essensgebühren der Sekundarstufen der Mensa
Schulzentrum für zunächst die Monate November und Dezember bekannt, da bei der
Sekundarstufe aufgrund der Maskenpflicht und der nicht einzuhaltenden
Abstandregeln, aktuell keine Essensausgabe stattfindet.
Bürgermeister Augustin informiert, dass
dieses Jahr kein traditioneller Volkstrauertag mit stattfinden kann, sondern es
nur ein stilles Gedenken auf dem Friedhof mit der Feuerwehr geben wird.
Gemeinderätin Glied regt an, dass Eltern
für die neue Betreuungseinrichtung die Empfehlung erhalten sollten, in einer
Seitenstraße zu parken, da die anzumietende Liegenschaft in einer Stichstraße
liege und es schwierig sei, dort zu parken bzw. auszufahren.
Gemeinderätin
Bruder informiert über Stellen im Ort, wie z.B. die Brücke bei der
Brunnenstraße, die aufgrund nächtlicher Treffen regelmäßig Unrat, Verunreinigungen
usw.aufweisen würden. Sie schlägt Aufräum-/Reinigungsaktionen durch z.B.
Arbeitsgemeinschaften an Schulen vor, um bereits die Schülerinnen und Schüler
für den bewussten Umgang mit öffentlichen Flächen zu sensibilisieren.
Bürgermeister Augustin sah dies als gute Idee an, diese werde an den IB (internationaler
Bund) weitergegeben, da dieser im Rahmen der Schulsozialarbeit in Verbindung
mit den verschiedenen Schulen stehe und entsprechende Aktionen ggf. anleiten
oder betreuen könnte.
Es lagen keine
Anfragen der Einwohner vor.
Die
Sitzung endete um 21:00 Uhr.
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