Der Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeiseitigung des Gemeindeverwaltungsverbandes für das Haushaltsjahr 2021 ist gem. § 81 der Gemeindeordnung an mindestens sieben Tagen und zwar von Montag, 23. November 2020 bis einschließlich Dienstag 01. Dezember 2020 in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Situation wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 07245/920241 gebeten.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Durmersheim, 19.11.2020
Augustin, Verbandsvorsitzender
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