Die folgenden
Vorgaben sind einzuhalten:
Allgemeines (gültig für alle drei
Friedhöfe)
Die Gemeinde unterhält auf dem Gemeindegebiet drei Friedhöfe. Den Alten
Friedhof in der Speyerer Straße, den Neuen Friedhof am Oberwald und den
Friedhof im Ortsteil Würmersheim.
Gemäß Corona-Verordnung in Verbindung mit der Verordnung über Veranstaltungen
von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei
Todesfällen (CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei
Todesfällen) wurden folgende Regelungen für Trauerfeiern und
Beisetzungen/Bestattungen auf den Friedhöfen Durmersheim festgelegt.
1.0
Teilnahme
1.1 Für Trauerfeiern, Beisetzungen und Bestattungen im Freien
anlässlich von Trauerfällen gilt die Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden von 100 Personen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO
religiöse Veranstaltungen).
1.2 Der
Bestatter unterrichtet beim Erstgespräch die Bestattungspflichtigen über das
Infektionsschutzkonzept der Gemeinde Durmersheim.
1.3 Teilnahme
und Zutrittsverbot
An COVID-19-Erkrankte und Personen, die in den
letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19 infizierten hatten und Personen mit
unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind
von der Teilnahme an einer Beerdigung ausgeschlossen. Ebenso dürfen Personen,
die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen nicht an den Trauerfeierlichkeiten teilnehmen.
1.4 Personen mit höherem Erkrankungsrisiko
Die Trauerfamilie entscheidet, ob Personen, bei denen ein höheres
Erkrankungsrisiko nach der jeweiligen Definition des RKI besteht, zur
Beerdigung eingeladen werden und weist diese auf das entsprechende Risiko hin. Grundsätzlich
sind solche Personen gehalten, größeren Menschenansammlungen fernzubleiben.
1.5 Verabschiedung im Freien ohne Nutzung der
Aussegnungshalle:
1.5.1 Die
Höchstteilnehmerzahl von 100 Personen sowie die Herstellung des Mindestabstands
zwischen den Teilnehmern von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
Ausnahmen vom Mindestabstand sind nur bei hilfebedürftigen Personen und bei
Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, zulässig.
1.5.2 Maskenpflicht im Freien: Jeder Gast
muss bei Kondolenzzügen oder Beisetzungen eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung
tragen. Diese ist mitzubringen.
1.5.3 Weihwasserständer,
das symbolische Schäufelchen Erde, das die Trauergäste ins Grab werfen etc. und
andere von mehreren Personen genutzte Gegenstände werden auf den Friedhöfen nicht zur Verfügung gestellt.
2. Trauerfeiern in
den Aussegnungshallen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Eine Teilnehmerliste muss zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung geführt
werden. Für Teilnehmer, die nicht auf der Liste stehen, ist der Zutritt
verboten.
Folgende Daten werden erhoben und gespeichert:
- Vorname
und Name des Teilnehmers
- Adresse
- Telefonnummer
Die Liste wird nach vier Wochen aus datenschutzrechtlichen Gründen
vernichtet.
2.1 Alter Friedhof Durmersheim
Auf dem alten Friedhof sind Trauerfeiern
weiterhin nur im Freien entweder direkt am Grab oder vor der
Aussegnungshalle möglich.
Ein Spender mit Händedesinfektionsmittel
steht zur Verfügung.
2.2 Neuer
Friedhof Durmersheim
Die Aussegnungshalle steht für
Trauerfeiern wieder zur Verfügung und kann unter folgenden Voraussetzungen
genutzt werden:
- Maskenpflicht: Jeder Gast muss während
der Trauerfeier in der Halle eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Diese ist mitzubringen.
- An der Trauerfeier können in der Aussegnungshalle - unter
Berücksichtigung des einzuhaltenden Mindestabstands - 50 Personen auf Sitzplätzen zuzüglich das Team des Bestatters,
Pfarrer, Sargträger teilnehmen. Die Stühle stehen im entsprechenden
Sicherheitsabstand von 1,5 m. Die Bestuhlung darf grundsätzlich nicht verändert
oder erweitert werden.
- Nachdem alle Sitzplätze belegt sind, können die weiteren Trauergäste
(max. 100 Teilnehmern insgesamt) unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes im
Freien verbleiben und über Lautsprecher der Abschiedszeremonie folgen.
- Der Weg zur Abschiednahme am Sarg/an der Urne erfolgt unter
Einhaltung des Mindestabstandes durch den Haupteingang.
- Die Trauerfamilie darf auf den dafür bereitgestellten
Sitzmöglichkeiten - ohne Mindestabstand - zusammensitzen.
- Die Eingangstür und eine Seite aller Flügeltüren bleiben die ganze
Zeit über geöffnet, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.
- Eine
musikalische Begleitung der Trauerfeier von Tonträgern ist möglich. Singen und
lautes Beten ist ausschließlich dem Geistlichen oder Prediger gestattet. Um die
Übertragung von Aerosolen zu vermeiden, ist das Mitsingen nicht erlaubt.
- Am
Eingang der Trauerhalle steht ein Desinfektionsspender zur Verfügung. Bitte die
Hände bei Eintritt desinfizieren.
- Zusätzlich
muss - um einen ausreichenden Luftaustausch zu gewährleisten - die Trauerhalle
nach jeder Trauerfeier mindestens 10 Minuten komplett gelüftet werden.
- Nach
jeder Trauerfeier erfolgt die Reinigung der Sitzbänke, sowie sonstigen benutzen
Gegenstände durch die Firma Everclean, ebenso die Sanitäranlagen.
- Die
Firma wird durch das Friedhofsamt in Kooperation mit dem Ortsbauamt nach jeder Trauerfeier beauftragt.
2.3 Friedhof
im Ortsteil Würmersheim
- Trauerfeiern
auf dem Friedhof in Würmersheim sind nur im Freien entweder direkt am Grab oder
vor der Aussegnungshalle (im überdachten Bereich und im nichtüberdachten
Bereich) möglich. Die Stühle sind unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5
m im überdachten Bereich aufzustellen. An der Trauerfeier gilt eine Höchstteilnehmerzahl von 100 Personen,
davon 30 auf Sitzplätzen zuzüglich das Team des
Bestatters, Pfarrer und Sargträger. Die Bestuhlung darf grundsätzlich nicht
verändert oder erweitert werden.
- Nachdem alle Sitzplätze belegt sind, können die weiteren
Trauergäste (max. 100 Teilnehmern insgesamt) unter Einhaltung des
Sicherheitsabstandes im nicht überdachten Bereich verbleiben und über
Lautsprecher der Abschiedszeremonie folgen.
- Die Stühle werden in
einem Mindestabstand von 1,5 m aufgestellt. Mit Ausnahme der Trauerfamilie, die
auf den dafür bereitgestellten
Sitzmöglichkeiten ohne Mindestabstand zusammensitzen darf, müssen diese
Mindestabstände eingehalten werden.
- Maskenpflicht: Jeder Gast muss während der Trauerfeier eine
geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese ist mitzubringen.
- Ein Spender mit
Händedesinfektionsmittel steht zur Verfügung.
3.0 Sonstiges
Nach Möglichkeit wird gebeten einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen,
falls ein Eintrag in die Kondolenzliste gewünscht wird.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der öffentlichen Toilettenanlagen
nur mit Mundschutz und einzeln betreten werden dürfen. Darüber hinaus bitten
wir Sie, sich gründlich die Hände zu waschen. Schützen Sie sich und andere!
Verantwortlich für die Umsetzung des Hygienekonzepts sind die Veranstalter
(Bestatter).
Bei Fragen steht Ihnen das
Friedhofsamt telefonisch unter 07245/920-223 zur Verfügung.
4.0 Hinweis
Die allgemeinen Hygienevorschriften und Kontaktverbote gelten
uneingeschränkt weiter. Das Hygienekonzept kann jederzeit in Folge geänderter
rechtlicher Vorgaben überarbeitet oder ergänzt werden.
Im Falle einer Abweichung zu den aktuellen von der Landesregierung
ausgegebenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus, ist vorrangig
die einschlägige Corona-Verordnung anzuwenden.
Wir bitten um
Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften!
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