Attraktive Eigenheimförderung
Mit einem
Zinssatz von null Prozent und einer Sollzinsbindung von 15 Jahren bietet das
Land Baden-Württemberg zusammen mit der L-Bank eine attraktive Unterstützung
für Familien zur Finanzierung ihres Eigenheims an.
Wie das
Landratsamt Rastatt mitteilt, konnte die Wohnraumförderstelle im Jahr 2019 insgesamt
25 Familien beim Traum vom Eigenheim unterstützen. Das Fördergesamtvolumen lag
bei rund 6,6 Millionen Euro, wobei durchschnittlich knapp 264.000 Euro pro
Antragsteller in den Landkreis geflossen sind.
Schwerpunkt
der Eigentumsfinanzierung liegt insbesondere im Bau, Kauf und in der Modernisierung
neuer oder gebrauchter Immobilien sowie in Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen
zur Schaffung neuen Wohnraums. Zusätzliche Fördermöglichkeiten bestehen für die
energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Bestandsimmobilien
sowie für die Herstellung der Barrierefreiheit und den innovativen Wohnungsbau.
Für energieeffiziente Neubauten ab Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards 55
können Tilgungszuschüsse gewährt werden. Die Basisförderung besteht aus einem
Darlehen mit besonders günstigen Zinsen.
Gefördert
werden insbesondere Familien mit mindestens einem Kind, deren Einkommen bestimmte
Grenzen nicht überschreitet und die eine bestimmte Quote an Eigenkapital in die
Finanzierung einbringen können. Die Höhe des Förderkredits richtet sich nach
der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt.
Kinderlose
Paare und Alleinstehende, die eine Familiengründung planen, können das
sogenannte "Optionsdarlehen neu" beantragen. Die Konditionen des Darlehens
verbessern sich, sobald Kinder in den Haushalt hinzukommen.
Um die
Fördermöglichkeit nicht zu verlieren, rät das Landratsamt bei allen Darlehen
dazu, im Vorfeld keinerlei Verträge abzuschließen. Erst wenn der vollständige
und prüffähige Antrag bei der Wohnraumförderstelle eingegangen ist, darf auf
eigenes Risiko mit der Maßnahme begonnen werden.
Information: www.l-bank.de. Flyer und Materialien
zu den Förderangeboten sind im Landratsamt und in den Rathäusern erhältlich. Vor
Antragstellung empfiehlt sich die Vereinbarung eines Beratungstermins bei der
Wohnraumförderstelle unter Telefon 07222 381-4154 oder per E-Mail an
amt41@landkreis-rastatt.de