Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gegen die Ge- und Verbote in der Corona-Verordnung (CoronaVO)
Im Zuge der Änderung der CoronaVO wurde der Bußgeldkatalog entsprechend
revidiert. Die getroffenen Anpassungen zur Maskenpflicht und Personenbegrenzung
bei Ansammlungen und Veranstaltungen erfolgen aufgrund des stark steigenden
Infektionsgeschehens bzw. der Ausrufung der 3. Pandemiestufe. Den
Bußgeldkatalog in der Fassung vom 26.10.2020 können Sie hier (
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf)
nachlesen.
Notwendig geworden war die Anpassung, um die aus Gründen des
Infektionsschutzes dringend erforderliche verhaltenslenkende Wirkung der CoronaVO
zu erreichen und nachhaltig abzusichern. Dabei ist eine konsequente
Vorgehensweise dringend geboten. Außerdem erscheint es zur Akzeptanz der
landesweiten Regelungen erforderlich, auch die Sanktionierung von Verstößen
nach landesweit möglichst einheitlichen Maßstäben vorzunehmen.
Wir bitten um Beachtung.