Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2020
den Bebauungsplan "Badener Straße 69/1" und die zusammen mit dem Bebauungsplan
aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch) als
Satzung beschlossen.
Maßgebend
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan des Büros
SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten in der Fassung vom 29.04.2020.
Der Bebauungsplan
besteht aus der Planzeichnung in der Fassung vom 29.04.2020 sowie den
textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der beigefügten
Begründung jeweils in den am 15.07.2020 rechtsgültigen Fassungen.
Mit dieser Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan "Badener Straße 69/1" gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich
der Begründung und Anlagen liegt während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus
der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, Zi. 221, zu jedermanns Einsichtnahme
bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Unbeachtlich werden
nach § 215 Abs.1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sowie nach § 4 Abs.
4 GemO (Gemeindeordnung für Baden-Württemberg) etwaige Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften oder von aufgrund der GemO erlassenen
Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung, wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde Durmersheim geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind.
Auf die Vorschriften
von § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung
etwaiger Ansprüche über die in §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Durmersheim, 27.10.2020
Andreas Augustin, Bürgermeister
Wir weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation der Einlass ins Rathaus nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |