3. Änderung des Bebauungsplanes "Südlicher Ortsrand" mit örtlichen Bauvorschriften -Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2020
die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Südlicher Ortsrand"
beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Die im Zuge der 1. Änderung des
Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" getroffenen Festsetzungen zum
ruhenden Verkehr im Bereich des geplanten Allgemeinen Wohngebietes werden (WA)
als nicht ausreichend angesehen.
Durch den Mangel an öffentlichen
Stellplätzen in Teilen des Wohnquartiers werden Verkehrsstörungen und eine
Beeinträchtigung der Wohnqualität befürchtet
Aus diesem Grund soll die
Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsflächen im Plangebiet nochmals
überprüft werden und in diesem Zuge ausreichend öffentliche Stellplätze
vorgesehen werden.
Sofern erforderlich muss die bisher
vorgesehene Bebauungsstruktur angepasst werden.
Zur Realisierung dieser städtebaulichen
Ziele ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Änderungen
beschränken sich auf die Flächen des Allgemeinen Wohngebietes.
Die Änderung des Bebauungsplans soll im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung erfolgen.
Abgrenzung und Lage des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst den östlichen Teil des
Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Südlicher Ortsrand". Der
Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 3,40 ha ergibt sich aus dem Lageplan in
der Fassung vom 22.09.2020.
Durmersheim,
26.10.2020
Andreas
Augustin
Bürgermeister