Inzidenzwert überschritten:
Gesundheitsamt erlässt Allgemeinverfügung für den Landkreis Rastatt
Das Gesamtgebiet des Landkreises
Rastatt hat den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen
bezogen auf 100.000 Einwohner überschritten. Um die Corona-Pandemie
einzudämmen, hat das Gesundheitsamt Rastatt nun eine Allgemeinverfügung für den
Landkreis Rastatt erlassen. Sie tritt am 27. Oktober um 6 Uhr in Kraft.
Es gilt u. a. folgende Regelung:
Es gilt eine Sperrzeit für
Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten. Sie
beginnt um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. Demnach müssen Schank- und
Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten um 23 Uhr schließen und
dürfen danach auch keinen Alkohol mehr verkaufen. Für die Nichtbefolgung dieser
Anordnung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro angedroht
Die gesamte Allgemeinverfügung
können Sie auf unserer Homepage www.durmersheim.de nachlesen.
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