Am Mittwoch, 14. Oktober 2020 fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindezentrum Würmersheim statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:
TOP 1:Einwohnerfrageviertelstunde
Es gab keine Anfragen seitens der Einwohner.
Herr
Koehler vom Planungsbüro Koehler & Leutwein stellte den Lärmaktionsplan der
Gemeinde Durmersheim vor. Einen Lärmaktionsplan gebe es schon seit 2014, die
gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung fordert in diesem Jahr eine
Neufassung. Ein Knotenpunkt, der die Grenzwerte überschreitet, sei bei der
Bickesheimer Kirche, an der Hauptstraße bis zur Ampel und an der Pilgerstraße
alle Wohnhäuser bis zur Einmündung Grenzstr., insgesamt betrifft dies 44
Bewohner. Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich
von derzeit 50 auf 30 Stundenkilometer soll Erleichterung bringen.
Problematische Fahrzeitverlängerungen für den öffentlichen Nahverkehr gebe es
nicht, da es sich hierbei nur um einen kleinen Bereich handele. Deshalb haben
auch die Buslinienbetreiber bereits zugestimmt. Auf der Hauptstraße auch
südlich der Kreuzung bis zur Sparkasse habe die Straßenverkehrsbehörde schon
zugesagt die Tempo-30-Zone zu verlängern, um ein kurzes Zwischenstück mit Tempo
50 am Bickesheimer Platz zu vermeiden. GR Kniehl regt den Vorschlag an, alles
einheitlich zu begrenzen und in der kompletten Ortschaft auf Tempo 30 zu
reduzieren. Herr Koehler weist diesen Vorschlag ab, da es dafür leider kein
Ermessen gebe.
GR
Haselbach spricht sich für eine Verlängerung des Tempo-30-Abschnitts bis zur
Weißenburger Straße aus, auch aufgrund der Verkehrssicherheit von Schülern. Die
Werte die bei der Flüchtlingsunterkunft gemessen wurde, geben dies aber nicht
her. Andere Möglichkeiten, hier Tempo 30 einzurichten, wäre über Unfallzahlen
bzw. die Stellungnahme des Polizeipräsidiums, erklärt Herr Köhler auf Anfrage
von GR N. Tritsch.
Lärmaktionspläne
für die Bahnstrecken und den Bahnlärm gebe aus, diese unterliegen aber der Zuständigkeit
des Eisenbahnbundesamtes. Hierbei würden alle bundesweiten Bahnstrecken
überprüft werden.
TOP 3:Neufassung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
Durmersheim
Die Gemeinde Durmersheim liegt mit ihren
Betreuungsgebühren weit hinter den Gebührensätzen der gemeinsamen Empfehlung
der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen zurück. Der Beitrag für das
Mittagessen deckte bislang noch nicht einmal den Einkaufspreis für das Mittagessen.
Im Sinne der Fortführung einer einheitlichen Gebührenstruktur für kommunale und
kirchliche Einrichtungen, der Forderung der Gemeindeprüfungsanstalt, die
Einnahmesituation zu verbessern und damit einhergehend die Optimierung des
Kostendeckungsgrads war hier dringender Handlungsbedarf für eine Anpassung
gegeben. Der Gemeinderat hat daher die
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Durmersheim beschlossen. Neu dabei ist,
dass die Gebühren für die Betreuung und das Verpflegungsentgelt getrennt
erhoben werden. Für das Jahr 2021 sind folgende Anpassungen vorgesehen:
- Ab 01.01.2021 erhöhen sich die
Betreuungsgebühren, beispielsweise bei der VÖ I von 120 € auf 134 €.
- Ab 01.03.2021 erhöht sich das Entgelt für die
Mittagsverpflegung von 38 € auf 52,50 € pro Monat.
- Ab
01.09.2021 erhöhen sich die Betreuungsgebühren um 3 % und der Monatsbeitrag für
das Mittagessen um 2,50 €.
Weitere
Anpassungen sind jährlich zum 01.09. vorgesehen, beim Mittagessen bis ein
Maximalbetrag erreicht ist.
(Hinweis: Die Neufassung der Satzung mit den
neuen Gebührensätzen ist auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.)
Der Gemeinderat stimmte der Anpassung einstimmig
zu. Den Vorschlag des Ortschaftsrates, eine Essensvergünstigung ab dem
Drittkind einer Familie einzurichten, lehnte der Gemeinderat mit 14
Nein-Stimmen ab mit Verweis auf die bereits bestehenden staatlichen
Fördermöglichkeiten. Auch mit den neuen Gebührensätzen liegt die Gemeinde
Durmersheim noch unterhalb der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen
Spitzenverbände und der Kirche.
TOP 4: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die "Verlässliche Grundschule", Randzeitenbetreuung und den Hort an der Schule
Ergänzend hat der Gemeinderat auch die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die "Verlässliche Grundschule", Randzeitenbetreuung und den Hort an der Schule beschlossen. Für das Jahr 2021 sind folgende Anpassungen vorgesehen: TOP 5:
Kommunales Energiemanagement (KEM)
a) Einführung des Kommunalen Energiemanagements
b) Vergabe
des Kommunalen Energiemanagements
Das kommunale Energiemanagement soll dafür da
sein, einen besseren Überblick über Verbrauchsmengen zu bekommen und um
effektiver zu wirtschaften. Dieses durch den Verbund "RegioEnergie" dem
insgesamt 11 Kommunen angehören, wurde vom Projekt angestoßen. Eine Software,
die alle gesammelten Daten zusammenführt, bildet hierfür die Grundlage und ein Mitarbeiter des Ortsbauamtes wird die Maßnahme mit 60 Liegenschaften
betreuen. Das Leistungspaket, das auch Schulungen beinhaltet, wurde von
verschiedenen Anbietern angefragt. Das Vorhaben werde zusätzlich auch vom Land
gefördert. Der Auftrag zur Grunderfassung der Daten würde an die Firma
Communal-FM für 6450 Euro vergeben. Bürgermeister Augustin teilt mit, dass die
bisher jährlich gelieferten Energieberichte von der EnBW beibehalten werden,
bis das neue System über einen repräsentativen Zeitraum gelaufen sei, da man
erst dann zuverlässige Ergebnisse erhalte.
Der Gemeinderat stimmte der Einführung und der
Vergabe einstimmig zu.
TOP 6: Erschließung BA 1 südlicher Ortsrand
a) Verpflichtungsermächtigung für Kanalbauarbeiten
b) Verpflichtungsermächtigung
für Straßenbauarbeiten
c)
Verpflichtungsermächtigung für Wasserversorgungsarbeiten
d) Auftragsvergabe
a)
Die Kosten für die Kanalisation betragen ca. 330.000,- € (inkl. 19 % MwSt.).
Neben den Baukosten enthalten diese Kosten die Aufwendungen für das planende,
Ingenieurbüro, die Kanaluntersuchung mit Dichtigkeitsprobe und für
Sondierungsarbeiten auf Kampfmittel.
Da
für das Jahr 2020 noch 91.000,- € im Haushalt vorhanden sind, werden für das
Jahr 2021 noch 239.000,- € benötigt.
b) Der
erste Bauabschnitt erhält als innere Erschließungsstraße eine Stichstraße mit
der Breite von 6,50 m. Beidseitig ist ein Gehweg von 2,50 m angeordnet. Von der
Hauptstraße aus Richtung Durmersheim werden die Fahrzeuge mittels eines
separaten Linksabbiegestreifens in den 1 Bauabschnitt geleitet. Die Fahrbahn
wird hierzu verbreitert. Im Kreuzungsbereich in der neuen Erschließungsstraße
sowie nördlich und südlich der Kreuzung in der Hauptstraße werden
Querungshilfen für den Rad- und Fußgängerverkehr angeordnet.
Die
Planung ist mit der zuständigen Verkehrsbehörde abgestimmt worden.
Die
Kosten für Straßenbau betragen ca. 506.000,- (inkl. 19 % MwSt.) Neben den
Baukosten enthalten diese Kosten die Aufwendungen für das planende,
Ingenieurbüro, Pflasterlieferungen und für Sondierungsarbeiten auf Kampfmittel.
Da
für das Jahr 2020 noch 40.000,- € im Haushalt vorhanden sind, werden für das
Jahr 2021 noch 466.000,- € benötigt.
c)
Die Wasserleitungen im Baufeld werden erneuert. Zusätzlich wird zum Südring
eine neue Einbindung zur Steigerung der Versorgungssicherheit geschaffen.
Richtung Bietigheim wir eine neue Wasserleitung vorgestreckt um später auch
eine Versorgung aus einem Wasserwerk in Bietigheim erhalten zu können.
Die
Kosten für die Wasserversorgung betragen ca. 131.000, - € (oh. MwSt.) Neben den
Baukosten enthalten diese Kosten die Aufwendungen für das planende,
Ingenieurbüro, Dichtigkeitsprobe mit Desinfektion und für Sondierungsarbeiten
auf Kampfmittel.
Da
für das Jahr 2020 keine Mittel eingeplant sind, werden für das Jahr 2021
131.000
€ benötigt.
d)
Die Firma Grötz hat nach Prüfung der Angebote das wirtschaftlich annehmbarste
Angebot mit 642.304,55 € (inkl. 19 % MwSt.) gemacht.
Die
weiteren Angebote liegen zwischen 771.120,- € und 1.004.571,24 € (inkl. 19 %
MwSt.).
Der
Gemeinderat stimmte den Punkten a) - d) einstimmig zu.
TOP 7:
Bebauungsplan "Südlicher Ortsrand, 3.
Änderung"
-
Aufstellungbeschluss gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
Im
Zusammenhang mit diesem Bebauungsplanverfahren wurden die im Zuge der 1.
Änderung des Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" getroffenen
Festsetzungen zum ruhenden Verkehr im Bereich des geplanten Allgemeinen
Wohngebietes (das zwischen dem geplanten Rewe-Markt und der Bahnlinie
vorgesehen ist) als nicht ausreichend angesehen. Durch den Mangel an
öffentlichen Stellplätzen in Teilen des Wohnquartiers werden Verkehrsstörungen
und eine Beeinträchtigung der Wohnqualität befürchtet.
Aus diesem
Grund soll die Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsflächen im Plangebiet
nochmals überprüft werden und in diesem Zuge ausreichend öffentliche
Stellplätze vorgesehen werden. Für die Entwicklung der Wohnbauflächen wird wohl
wieder ein Erschließungsträger gesucht werden, äußerte Bürgermeister Augustin.
Der Gemeinderat stimmte dem Aufstellungsbeschluss einstimmig zu.
TOP 8:
Bebauungsplan
"Badener Str. 69/1"
a)
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB) b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB c) Satzungsbeschluss
In
der Gemeinderatssitzung am 29.04.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes "Badener
Str. 69/1" gebilligt und der Beschluss zur Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit
getroffen.
Die
Verwaltung schlägt vor den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und den
Bebauungsplan "Badener Str. 69/1" als Satzung zu beschließen.
Der
Ortschaftsrat wurde gehört und empfahl dem Gemeinderat, die Beschlüsse zu
fassen.
Der
Gemeinderat stimmte den Punkten a) - c) einstimmig zu.
TOP 9:
Auftragsvergabe: geschlossene
Kanalsanierung in der Werder-, Goethe- und Schillerstraße
TOP 10:
Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern,
Werderstr. 18, Flst.Nr. 5158 - Bauvoranfrage
In
der Werderstr. 18 soll im rückwärtigen Garten, der bis an die Bahnlinie reicht,
zwei weitere Gebäude errichtet werden. Im September war diese Bauvoranfrage
im Bau- und Planungsausschuss, dieser hatte die Angelegenheit an den
Gemeinderat verwiesen. Verschiedene Anregungen wurden aus dem Gemeinderat
vorgeschlagen: ein neues Haus hinter dem alten Gebäude wäre denkbar, ein
Bebauungsplan wurde für überlegenswert gehalten, entweder vorhabenbezogen nur
für das betreffende Grundstück der für das ganze Gebiet von der Malscher Straße
bis zur Oberen Bahnhofstraße gilt. Es wurde ebenfalls angeregt, das Gespräch mit dem
Bauinteressenten zu suchen. BM Augustin sehe einen Gesamtbebauungsplan auf Kosten
der Gemeinde nur für vertretbar, wenn sie durch Flächenabzug Einnahmen erzielen
könne. Das Ortsbauamt habe eine fiktive Baugrenze von Schuppen, die in der
Nachbarschaft vorhanden sind, abgeleitet. Die Baurechtsbehörde habe bereits
informiert, dass hier keine fiktive Linie sei. Bürgermeister Augustin
formulierte dem Beschlussvorschlag in "Das Grundstück sei in der vorgesehenen
Form nicht bebaubar". Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig
zu.
TOP 11:
Umlegung
Neubau Feuerwache
a)
Anordnung der Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch
b) Bildung und Besetzung des
Umlegungsausschusses
TOP 12:Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Bürgermeister
Augustin verwies auf den Aushang.
TOP 13:Information und Anfragen
Bürgermeister Augustin informierte über
die am folgenden Tag (15.10.2020) stattfindende GVV Sitzung.
GR Hermann regt
eine Veröffentlichung der Kehrzeiten der Kehrmaschine im Gemeindeanzeiger an.
BM Augustin sichert zu, dass dies in Zukunft veröffentlicht werde, um Probleme
durch parkende Autos zu vermeiden.
TOP 14:Einwohnerfrageviertelstunde
Zwei Vorsitzende des Elternbeirates
bekundeten ihre Zufriedenheit mit dem Ergebnis der Diskussionen über die
Erhebung der Gebühren, die beschlossenen Preise sind leistbar und niedriger als
in vielen anderen Kommunen. Ebenfalls dankten sie für den guten Weg, den man
miteinander gefunden habe.
Die Sitzung endete um 21:05 Uhr.
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