3. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim
Das Landratsamt Rastatt hat die von der
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim am 23.05.2019 in
öffentlicher Sitzung beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplans des
Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim am 25.09.2020 aufgrund von § 6 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird
mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Nach § 6 Abs. 5 BauGB kann jedermann die 3.
Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden
Erklärung in den Rathäusern von Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim und
Elchesheim-Illingen während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft
über deren Inhalt verlangen.
Weiterhin kann die 3. Änderung des
Flächennutzungsplans mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im
Internet auf der homepage der Gemeinden Au am Rhein, Bietigheim,
Elchesheim-Illingen, Durmersheim und über das zentrale Internetportal des
Landes (
www.uvp-verbund.de) eingesehen
werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Ziffer 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens-
und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der
Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung der Rechtsvorschriften
oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, darzulegen.
Durmersheim,
05.10.2020
gez. Andreas
Augustin, Verbandsvorsitzender