Bebauungsplan "Schul- und Kulturzentrum (Neubau Feuerwache), 1. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner letzten öffentlichen Sitzung
vor der Sommerpause am 29.07.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes "Schul- und Kulturzentrum (Neubau Feuerwache)" beschlossen.
Ziele und Zweck der Planung
Im
Bereich des Bebauungsplanes "Schul- und Kulturzentrum" in Durmersheim war schon
ein Baufenster für den Neubau der Feuerwache vorgesehen. Um nun den
vorliegenden Entwurf des Feuerwehrneubaus, der bereits vom Gemeinderat
gebilligt wurde, realisieren zu können, bedarf es nach Rücksprache mit der
Baurechtsbehörde des Landratsamtes Rastatt allerdings einer Änderung des
vorliegenden Bebauungsplanes. Ansonsten wären umfangreiche Ausnahmeregelungen
und Befreiungen notwendig.
Das
Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne förmliche
Umweltprüfung.
Abgrenzung und
Lage des Plangebiets
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten
Lageplan in der Fassung v. 09.07.2020
Durmersheim,
25.09.2020
Andreas
Augustin
Bürgermeister