Gehwegparken ist grundsätzlich unzulässig und wird künftig verstärkt kontrolliert
Der Gehweg oder auch Fußweg genannt ist -
wie der Name schon sagt - grundsätzlich für
Fußgänger und deren Sicherheit
vorgesehen. Doch dies wird leider auch in Durmersheim an vielen Stellen
gewohnheitsmäßig nicht beachtet bzw. bewusst ignoriert. Bislang wurde dies in
Durmersheim in einem bestimmten Umfang (90 cm Restdurchgangsbreite) toleriert. Im Sinne der
Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit und zum Schutz der schwächsten
Verkehrsteilnehmenden ist dies jedoch nicht weiter hinnehmbar.
Der Gesetzgeber hat diesbezüglich die
Vorschriften verschärft. Nachdem Ende April 2020 die Novelle der
Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten ist, hat das Ministerium für
Verkehr in Baden-Württemberg darauf mit einem Erlass zur Überwachung und
Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr reagiert. Darin
sind die geänderten Vorgaben aus der StVO-Novelle eingearbeitet, welche auch
von allen Kommunen konsequent und flächendeckend anzuwenden sind. Der Erlass
geht auch ausdrücklich auf das Gehwegparken ein.
Die Gemeinde Durmersheim möchte Sie mit diesem
Bericht im Gemeindeanzeiger und auf der Homepage auf die rechtlichen
Gegebenheiten und die Umsetzung hinzuweisen.
-Grundsatz:
Kein Parken auf dem Gehweg
Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht
durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt
ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines
Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel
Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. Wo ein Fahrzeug
abgestellt bzw. nicht abgestellt werden darf, definiert der Gesetzgeber
grundsätzlich mithilfe der StVO. Allerdings lassen sich keinerlei Informationen
über ein direktes Verbot für das Parken auf dem Gehweg in der StVO finden.
Stattdessen heißt es in § 12 Abs. 4 StVO: "Zum
Parken ist der rechte Seitenstreifen (nicht der Gehweg!), ..., zu benutzen, wenn
er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand
heranzufahren". Darüber hinaus bestimmt der Gesetzgeber in § 25 StVO, dass
Personen, die zu Fuß unterwegs sind, den Gehweg nutzen müssen. Aus diesen
Vorschriften lässt sich also schließen, dass das Parken auf einem Gehweg nicht
erlaubt ist und der Gehweg als Schutzbereich für Fußgänger etc. zu verstehen
ist.
Übrigens: Auch das Parken mit dem Motorrad auf dem Gehweg ist grundsätzlich
untersagt. Hierbei ist es irrelevant, ob das Platzangebot objektiv groß genug
ist, um eine Behinderung der Passanten auszuschließen.
-Wann darf
ich auf dem Gehweg parken?
Wie so oft sieht der Gesetzgeber aber auch Ausnahmen vor, die das Parken
auf dem Gehsteig ermöglichen. Dies ist immer dann der Fall, wenn dies durch
Beschilderung oder Markierung ausdrücklich gekennzeichnet ist.
Achten Sie also bitte auf bereits vorhandene Verkehrszeichen oder
Markierungen.
-Wo darf/soll
ich sonst parken?
Auch ohne Nutzung der Gehwege stehen umfangreiche legale
Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zur Verfügung. An vielen Straßen kann
zumindest einseitig legal am Straßenrand geparkt werden. Dabei muss die
verbleibende Fahrgasse zwischen parkenden Fahrzeugen oder zum
gegenüberliegenden Gehweg mindestens 3,10 Meter betragen, da sonst eine
Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet ist.
Natürlich gibt es keinen Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im
öffentlichen Raum, schon gar nicht direkt vor der eigenen Haustür.
- Wie geht
es in Durmersheim weiter?
Durmersheim verstärkt die Kontrollen im ruhenden Verkehr. Ein Schwerpunkt bei
Kontrollen wird daher zukünftig auch das Ahnden von Gehwegparken sein. Zunächst
finden die Autofahrer innerhalb einer gewissen Übergangszeit (bis Mitte November) einen
Hinweiszettel am Fahrzeug, um die Bürgerinnen und Bürger auf das Verbot
hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren. Sollte die bislang in Durmersheim
geltende 90-cm-Regelung jedoch nicht eingehalten sein, wird nach wie vor sofort
verwarnt.
Üben Sie ab sofort das richtige Parken auf der Fahrbahn. Da dies auch in
anderen Kommunen verlangt wird, sollte es nicht schwerfallen, dies auch in
Durmersheim zu tun. Erfahrungsgemäß wird dann das richtige Parkverhalten auch
von den anderen Verkehrsteilnehmern nachgeahmt.
Die Verwaltung wird die nächste Zeit nutzen, um zu untersuchen, wo ggf. Gehwegparken
unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich wäre. Wir wissen natürlich,
dass die Ausweisung von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum durch
Verkehrsschilder und Markierungen für die Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Rechtssicherheit
schaffen würde. Der Legalisierung des Gehwegparkens setzen die Gesetze jedoch enge
Grenzen. Als Stichworte seien hier nochmals die Restgehwegbreite und die Restdurchgangsbreite
der Straße für Rettungsfahrzeuge genannt.
Fazit: Die Gemeinde darf illegales Gehwegparken nicht mehr tolerieren, sondern
muss zukünftig mit Bußgeldern ahnden. Demnach müssen Autofahrer, die
verbotswidrig auf dem Gehweg parken, mindestens mit einem Verwarnungsgeld in Höhe
von 55 Euro rechnen. Geht der Verstoß mit einer Behinderung einher, erhöht sich
dieses auf 70 Euro, zudem droht ein Punkt. Auch Abschleppmaßnahmen sind
denkbar.
Bitte helfen Sie uns dabei, die Gehwege in Durmersheim freizuhalten.
Bitte überprüfen Sie Ihr eigenes Parkverhalten und nutzen Sie - soweit
vorhanden - Ihre eigenen Garagen und Stellplätze.