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Gehwegparken ist grundsätzlich unzulässig und wird künftig verstärkt kontrolliert

Der Gehweg oder auch Fußweg genannt ist - wie der Name schon sagt - grundsätzlich für
Fußgänger und deren Sicherheit vorgesehen. Doch dies wird leider auch in Durmersheim an vielen Stellen gewohnheitsmäßig nicht beachtet bzw. bewusst ignoriert. Bislang wurde dies in Durmersheim in einem bestimmten Umfang (90 cm Restdurchgangsbreite) toleriert. Im Sinne der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit und zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden ist dies jedoch nicht weiter hinnehmbar.
Der Gesetzgeber hat diesbezüglich die Vorschriften verschärft. Nachdem Ende April 2020 die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten ist, hat das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg darauf mit einem Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr reagiert. Darin sind die geänderten Vorgaben aus der StVO-Novelle eingearbeitet, welche auch von allen Kommunen konsequent und flächendeckend anzuwenden sind. Der Erlass geht auch ausdrücklich auf das Gehwegparken ein.
Die Gemeinde Durmersheim möchte Sie mit diesem Bericht im Gemeindeanzeiger und auf der Homepage auf die rechtlichen Gegebenheiten und die Umsetzung hinzuweisen.
 
-Grundsatz: Kein Parken auf dem Gehweg
Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. Wo ein Fahrzeug abgestellt bzw. nicht abgestellt werden darf, definiert der Gesetzgeber grundsätzlich mithilfe der StVO. Allerdings lassen sich keinerlei Informationen über ein direktes Verbot für das Parken auf dem Gehweg in der StVO finden. Stattdessen heißt es in § 12 Abs. 4 StVO: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen (nicht der Gehweg!), ..., zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren". Darüber hinaus bestimmt der Gesetzgeber in § 25 StVO, dass Personen, die zu Fuß unterwegs sind, den Gehweg nutzen müssen. Aus diesen Vorschriften lässt sich also schließen, dass das Parken auf einem Gehweg nicht erlaubt ist und der Gehweg als Schutzbereich für Fußgänger etc. zu verstehen ist.
Übrigens: Auch das Parken mit dem Motorrad auf dem Gehweg ist grundsätzlich untersagt. Hierbei ist es irrelevant, ob das Platzangebot objektiv groß genug ist, um eine Behinderung der Passanten auszuschließen.

-Wann darf ich auf dem Gehweg parken?
Wie so oft sieht der Gesetzgeber aber auch Ausnahmen vor, die das Parken auf dem Gehsteig ermöglichen. Dies ist immer dann der Fall, wenn dies durch Beschilderung oder Markierung ausdrücklich gekennzeichnet ist.
Achten Sie also bitte auf bereits vorhandene Verkehrszeichen oder Markierungen.
 
-Wo darf/soll ich sonst parken?
Auch ohne Nutzung der Gehwege stehen umfangreiche legale Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zur Verfügung. An vielen Straßen kann zumindest einseitig legal am Straßenrand geparkt werden. Dabei muss die verbleibende Fahrgasse zwischen parkenden Fahrzeugen oder zum gegenüberliegenden Gehweg mindestens 3,10 Meter betragen, da sonst eine Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet ist.
Natürlich gibt es keinen Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Raum, schon gar nicht direkt vor der eigenen Haustür.
 
- Wie geht es in Durmersheim weiter?
Durmersheim verstärkt die Kontrollen im ruhenden Verkehr. Ein Schwerpunkt bei Kontrollen wird daher zukünftig auch das Ahnden von Gehwegparken sein. Zunächst finden die Autofahrer innerhalb einer gewissen Übergangszeit (bis Mitte November) einen Hinweiszettel am Fahrzeug, um die Bürgerinnen und Bürger auf das Verbot hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren. Sollte die bislang in Durmersheim geltende 90-cm-Regelung jedoch nicht eingehalten sein, wird nach wie vor sofort verwarnt.
Üben Sie ab sofort das richtige Parken auf der Fahrbahn. Da dies auch in anderen Kommunen verlangt wird, sollte es nicht schwerfallen, dies auch in Durmersheim zu tun. Erfahrungsgemäß wird dann das richtige Parkverhalten auch von den anderen Verkehrsteilnehmern nachgeahmt.
Die Verwaltung wird die nächste Zeit nutzen, um zu untersuchen, wo ggf. Gehwegparken unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich wäre. Wir wissen natürlich, dass die Ausweisung von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum durch Verkehrsschilder und Markierungen für die Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Rechtssicherheit schaffen würde. Der Legalisierung des Gehwegparkens setzen die Gesetze jedoch enge Grenzen. Als Stichworte seien hier nochmals die Restgehwegbreite und die Restdurchgangsbreite der Straße für Rettungsfahrzeuge genannt.
 
Fazit: Die Gemeinde darf illegales Gehwegparken nicht mehr tolerieren, sondern muss zukünftig mit Bußgeldern ahnden. Demnach müssen Autofahrer, die verbotswidrig auf dem Gehweg parken, mindestens mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Geht der Verstoß mit einer Behinderung einher, erhöht sich dieses auf 70 Euro, zudem droht ein Punkt. Auch Abschleppmaßnahmen sind denkbar.
 
Bitte helfen Sie uns dabei, die Gehwege in Durmersheim freizuhalten. Bitte überprüfen Sie Ihr eigenes Parkverhalten und nutzen Sie - soweit vorhanden - Ihre eigenen Garagen und Stellplätze.

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