Pflegen lohnt sich auch für Rentner
Personen, die jemanden
pflegen und dabei selbst bereits Rentnerin oder Rentner sind, können unter
bestimmten Voraussetzungen ihre Rente erhöhen. Dies teilt die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.
Das Flexi-Rentengesetz macht es möglich: Wer einen
Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt und vor der Regelaltersgrenze bereits
eine Altersrente bezieht, für den zahlt die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge
ein. Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen die Altersrente, die bei Erreichen der
Regelaltersgrenze dann ausgezahlt wird.
Ab der Regelaltersgrenze ändert sich jedoch die
rechtliche Grundlage für die Beitragseinzahlung. Beiträge von der Pflegekasse
werden nämlich nur dann weiter gezahlt, sofern der Pflegende nicht
Altersvollrentner ist. Bezieht er jedoch keine Altersvollrente, sondern nimmt
99 Prozent als sogenannte Wunschteilrente in Anspruch, muss die Pflegekasse
weiterhin Rentenbeiträge in das Rentenkonto des Pflegenden einzahlen. Diese
Beiträge können den Rentenanspruch dann immer zum 1. Juli des Folgejahres
erhöhen.
Ob sich die Pflege tatsächlich rentensteigernd
auswirkt, in welchen Fällen die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung zahlt und was sonst beachtet werden muss, dazu berät die DRV
Baden-Württemberg in einem Beratungsgespräch entweder telefonisch oder nach
vorheriger Terminvereinbarung in einem ihrer Regionalzentren oder einer ihrer
Außenstellen.
Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele
enthält die Broschüre "Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich". Sie
kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721/825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im
Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre als PDF zum Herunterladen zur
Verfügung.