Wasserentnahmen sind zum Schutz der Gewässerökologie weiter zu unterlassen
Das
Umweltamt des Landratsamts Rastatt erinnert die Einwohner des Landkreises erneut
daran, dass aus Flüssen und Bächen weiterhin kein Wasser entnommen werden darf.
Seit der Aufforderung vom 28. Juli 2020 hat sich die Situation der Flüsse weiter
verschärft. Die nur geringen Niederschläge und hohen Lufttemperaturen führen weiter
dazu, dass die Fließgewässer zum Teil nur noch wenig Wasser führen.
Einzelne
lokale Schauer verbessern das Wasserniveau der Gewässer nicht nachhaltig. Gemäß
den Wettervorhersagen ist auch weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen,
die zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation und Erholung der Gewässer
beitragen können, zu rechnen. Die geringe Wasserführung und die hohen
Wassertemperaturen bedeuten Stress für Fische und aquatische Kleinlebewesen und
erschweren deren Lebensbedingungen. Führen die Bäche nicht ausreichend Wasser,
wird zudem die Selbstreinigungskraft der Gewässer vermindert.
Der
Gemeingebrauch erlaubt Wasserentnahmen zum Gießen des Gartens in geringen
Mengen. Er darf jedoch abhängig vom Wasserdargebot nur insoweit ausgeübt werden,
dass noch genügend Wasser im Gewässer verbleibt und erst recht in Zeiten von
Niedrigwasser keine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und der sensiblen
Gewässerökologie erfolgt.
Bei den
derzeitigen Wasserständen ist das Abpumpen und Abschöpfen selbst geringer
Wassermengen kritisch und kann die vielfältigen Funktionen des Gewässers
gefährden und zu gewässerökologischen Schäden der Tier- und Pflanzenwelt
führen.
Das
Landratsamt Rastatt sieht aus diesem Grund jeden Einzelnen in der
Verantwortung, den Wasserhaushalt zu schonen und Wasserentnahmen aus Bächen und
Flüssen derzeit zu unterlassen.
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