Wir sind für Sie da!
Das
Sachgebiet Steuern/Abgaben/Gebühren stellt sich vor
Mit Steuern hat man
eigentlich nicht gerne etwas zu tun. Zahlen muss man sie aber trotzdem. Sie
sind für den Erhalt des Gemeinwohls einer jeden Gemeinde von großer Bedeutung.
So werden mit diesen Einnahmen u.a. die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege,
Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und auch Schwimmbäder finanziert.
Zu den Gemeindesteuern gehören:
Die Grundsteuer
Grundsteuer ist
eine Jahressteuer und wird jährlich für alle landwirtschaftlichen (Grundsteuer
A) sowie bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) erhoben. Die
Grundsteuer wird aufgrund eines vom Finanzamt ausgestellten
Grundsteuermessbescheides berechnet. Der so genannte Messbetrag wird mit dem
von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert. Auf diese Weise ergibt
sich der zu zahlende Betrag. Die Grundsteuer kann bei einem Eigentümerwechsel
gem. Grundsteuergesetz nur zum 01.01. des Folgejahres vorgenommen werden. Ein
unterjähriger Wechsel ist nicht möglich.
Die Gewerbesteuer
Bei der
Gewerbesteuer ist die Verfahrensweise identisch wie bei der Grundsteuer.
Beide Steuern haben
gemeinsam, dass die Erhebung sowie eine Änderung nur erfolgen kann, wenn vom
Finanzamt ein entsprechender Gewerbesteuermessbescheid vorliegt.
Die Hundesteuer
Für jeden im
Gemeindegebiet gehaltenen Hund muss Hundesteuer bezahlt werden. Diese erhöht
sich bei einem zweiten Hund auf das Doppelte. Alle 2-3 Jahre wird dem
Hundesteuerbescheid eine Hundemarke beigefügt, welche immer mitzuführen ist.
Die Vergnügungssteuer
Hört sich nett an,
hat aber mit Vergnügen nicht viel zu tun. Diese Steuer wird von den Betreibern
von Spielautomaten erhoben. Man unterscheidet Spielgeräte mit und ohne
Gewinnmöglichkeit.
Wasser-/Abwassergebühren
Zu unseren Aufgaben
gehört neben den Steuern auch die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren.
Die jährliche Selbstablesung wird durch uns organisiert und die Abrechnungen
erstellt. Ebenso werden Eigentümerwechsel während des Jahres und Änderungen der
Vorauszahlungen bearbeitet. Der turnusmäßige Wechsel der Hauptwasserzähler wird
durch das Steueramt organisiert und veranlasst.
Hätten Sie's
gewusst?
Der menschliche
Bedarf an Wasser hat sich in den vergangenen 100 Jahren versechsfacht, und er
wird weltweit weiter wachsen, so der Weltwasserbericht 2018 der Vereinten
Nationen. 2018 lag in Deutschland der Wasserverbrauch pro Kopf bei 127 l.
(Quelle: BDEW-Bundesverband der Energie - und Wasserwirtschaft e.V.)