Für die Bereithaltung des Wassers und für dessen Verbrauch erhebt die Gemeinde einen Wasserzins. Dieser wird, wenn er durch einen Wasserzähler ermittelt wird, nach dem gemessenen Verbrauch berechnet. Die Wassermenge, die ein den Normen entsprechender Wasserzähler richtig anzeigt, gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt, etwa durch schadhafte Rohre,
Wir geben deshalb folgenden Rat:
Von Zeit zu Zeit
sollte bei den Wasserzählern eine Überprüfung durch den Hauseigentümer erfolgen.
Anhand des
Zahnrades unterhalb des 5-stelligen Zählwerks (siehe Abbildung), welches auch
kleinste Durchflussmengen anzeigt, können defekte Verbrauchsanlagen oder
Rohrbrüche folgendermaßen festgestellt werden:
Sind alle
Verbrauchsstellen im Haus abgestellt, muss besagtes Zahnrad still stehen. Dies
bedeutet, dass kein Wasserdurchfluss stattfindet. Dreht es sich trotzdem, muss
ein Defekt in der Verbrauchsanlage vorliegen. Typisches Beispiel ist die
schadhafte Dichtung im WC-Spülkasten, wodurch Wasserverluste bis zu ca. 300 cbm
im Jahr entstehen können.
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