Hundesteuer
Gemäß der Hundesteuersatzung der
Gemeinde Durmersheim hat jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten
Hund hält, diesen innerhalb eines Monats
der Gemeinde anzuzeigen.
Im Zuge des Gleichbehandlungsgebotes aller
Steuerpflichtigen bitten wir um ordnungsgemäße Anmeldung. Sollten Sie einen
oder mehrere Hunde halten,
welche Sie
noch nicht bei der Gemeinde Durmersheim angemeldet haben, sind Sie verpflichtet
dies unverzüglich nachzuholen.
Die Hundesteuer beträgt für jeden in
Durmersheim gehaltenen Hund jährlich 96 €.
Werden von einem Hundehalter mehrere Hunde
gehalten, so erhöht sich der Steuersatz für jeden zweiten und jeden weiteren
Hund auf 192 €. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den
Haltern gemeinsam gehalten.
Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der
Steuersatz 600 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund erhöht sich der
Steuersatz auf 1.200 €. Die Steuer reduziert sich auf 192 €, wenn der Hund den
Verhaltenstest gemäß § 1 Abs. 4 PolVOgH vom 3. August 2000 bestanden hat.
Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als
"weitere Hunde". Steuerfreie Hunde sowie Hunde in einem Zwinger bleiben hierbei
außer Betracht.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD)
kontrolliert regelmäßig, ob Hunde angemeldet sind. Die Hundemarke ist der
Nachweis für die Anmeldung und muss daher sichtbar angebracht mitgeführt
werden. Ordnungswidrig handelt, wer gemäß §§ 10,11 der Hundesteuersatzung der
Gemeinde Durmersheim seine(n) Hund(e) vorsätzlich oder leichtfertig nicht
angemeldet hat. Dies wird entsprechend geahndet.