Gemäß dem
Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung soll in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
Diese Regelung hat Auswirkungen auf die Besteuerung der Wasserversorgung. Da
zum Ablesezeitpunkt am 31. Dezember 2020 der reduzierte Steuersatz von 5 % maßgebend
ist, kann dieser für den gesamten Ablesezeitraum (1. Januar 2020 - 31. Dezember 2020) angewandt
werden. An der Höhe der Vorauszahlungen ändert sich dadurch nichts. Die
Jahresabrechnung 2020 wird unter Anwendung des reduzierten Steuersatzes von 5 %
erstellt werden. Die bislang geleisteten Vorauszahlungen werden angerechnet. In
Summe wird dies zu einer steuerlichen Ersparnis führen.
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