380-kV-Netzverstärkung
Daxlanden - Eichstetten, Teilabschnitt A, Umspannwerk Daxlanden - Grenze
Regierungsbezirk Karlsruhe/Freiburg
Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes gem.
§ 43a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m. § 73 Abs. 3, Abs. 5 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
(LVwVfG) bekannt gegeben:
1. Die TransnetBW GmbH (Vorhabenträgerin) hat die Planfeststellung nach § 43 EnWG
für das Vorhaben "380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten, Teilabschnitt
A, Umspannwerk Daxlanden - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe / Freiburg" beantragt.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Errichtung und Betrieb der 380-kV-Freileitung
Anl. 7110 als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitung Anl. 5110 sowie die
Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Anschlussleitung Anl. 8111 zum UW Bühl
als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitung Anl. 6111. Die Freileitungen
sind technisch zur Führung von zwei 380-kV-Stromkreisen ausgelegt. Der planfestzustellende
Teilabschnitt A umfasst die Errichtung von 138 Höchstspannungsmasten und hat
eine Gesamtlänge von rund 47 km. Die neue 380-kV-Freileitung Anl. 7110 verläuft
weitgehend in der Achse der bestehenden der 220-kV-Freileitung Anl. 5110
und der 220-kV-Freileitung Anl. 6111.
- Rückbau der 220-kV-Freileitung Anl. 5110 und der
220-kV-Freileitung Anl. 6111 auf insgesamt 46 km mit 150 Bestandsmasten.
- Änderungen und Folgemaßnahmen an folgenden, parallel
verlaufenden Leitungsanlagen:
- 110-kV-Leitung
Daxlanden - Weier Anl. 1450 der Netze BW GmbH (Leitungsmitnahme bei
Rheinstetten - Forchheim und Leitungsverlegung bei Rastatt - Rauental; Neubau
von 1,5 km mit 8 Masten und Rückbau von 2,9 km mit 16 Masten).
- 110-kV-Bahnstromleitung
Appenweier - Karlsruhe Bl. 438 der DB Energie GmbH (Leitungsmitnahme bei
Rastatt - Rauental; Neubau von 0,5 km mit einem Mast und Rückbau von 1,0 km mit
5 Bestandsmasten).
- 380-kV-Leitung Daxlanden - Kühmoos Anl. 7510 der
Amprion GmbH und TransnetBW GmbH (Leitungsverlegung bei Rheinstetten -
Forchheim, Leitungsverlegung bei Bühl - Weitenung; Neubau von 4,2 km mit 14
Masten und Rückbau von 3,7 km mit 18 Bestandsmasten).
Das Vorhaben erstreckt sich auf die Gemeinden Karlsruhe (Stadtkreis
Karlsruhe), Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe), Au am Rhein, Durmersheim,
Bietigheim, Ötigheim, Muggensturm, Rastatt, Kuppenheim, Sinzheim, Bühl, Ottersweier
(Landkreis Rastatt) und Baden-Baden (Stadtkreis Baden-Baden).
2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat
festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Bekanntmachung ist daher zugleich
auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 19 Abs. 1 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
3. Die unten näher bezeichneten Planunterlagen
liegen in der Zeit vom 29.06.2020 bis einschließlich 28.07.2020 an
den folgenden Orten zur Einsicht aus:
- Stadt Baden-Baden, Ortsverwaltung Sandweier,
EG, Iffezheimer Straße 5, 76532 Baden-Baden,
- Stadt Bühl, Rathaus 5, 1. OG, Zi.: 1.16,
Friedrichstraße 6, 77815 Bühl,
- Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Zi.: D117,
Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe,
- Stadt Kuppenheim, Haupteingang/Foyer
Rathaus Kuppenheim, Friedensplatz, 76456 Kuppenheim,
- Stadt Rastatt, Fachbereich Bauen und Verkehr,
Kundenbereich Bauverwaltung, Zi.: 2.02, Herrenstraße 15, 76437 Rastatt,
- Stadt Rheinstetten, Technisches Rathaus,
Baurecht und Stadtplanung, EG, Badener Straße 1, 76287 Rheinstetten,
- Gemeinde Au am Rhein, Haupt- und
Bauverwaltungsamt, EG, Zi.: 3, Hauptstraße 58, 76474 Au am Rhein,
- Gemeinde Bietigheim, DG, Zi.: 30, Malscher
Straße 22, 76467 Bietigheim,
- Gemeinde Durmersheim, Kleiner Sitzungssaal,
Zi.: 216, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim,
- Gemeinde Muggensturm, Technisches Rathaus, EG,
Hauptstraße 33-35, 76461 Muggensturm,
- Gemeinde Ottersweier, Bauamt, 1.OG, Zi.: 23,
Lauferstraße 18, 77833 Ottersweier,
- Gemeinde Ötigheim, Bürgersaal, Schulstraße 3,
76470 Ötigheim,
- Gemeinde Sinzheim, Gemeindebauamt, 2. OG,
Zimmer 321, Marktplatz 1, 76547 Sinzheim.
Zum Schutz gegen
die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 / COVID 19 gelten für die Einsichtnahme
folgende Verfahrensregeln:
Die
Einsichtnahme ist unter der ab dem 29.06.2020 erreichbaren zentralen Telefonnummer
der jeweiligen Kommune unter Angabe
- des Namens der Einsicht nehmenden Person und
- ihrer
Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse)
mindestens
einen Werktag vorher anzumelden. Die Einsichtnahme ist nur alleine oder
im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet.
Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die erreichbaren zentralen Telefonnummern
sind die folgenden
- Stadt Baden-Baden: 07221/93-1231
- Stadt Bühl: 07223/935-602
- Stadt Karlsruhe: 0721/133-6151
- Stadt Kuppenheim:07222/9462-0
- Stadt Rastatt: 07222/972-5050
- Stadt Rheinstetten: 07242/9514-623
- Gemeinde Au am Rhein: 07245/9285-0
- Gemeinde Bietigheim: 07245/808-27
- Gemeinde Durmersheim: 07245/920-231
- Gemeinde Muggensturm: 07222/909351
- Gemeinde Ottersweier: 07223/9860-27
- Gemeinde Ötigheim: 07222/9197-0
- Gemeinde Sinzheim: 07221/806-0
4. Jeder, dessen Belange durch
eine Zulassungsentscheidung berührt werden, sowie Vereinigungen, deren
satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch eine Zulassungsentscheidung berührt wird
und die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die unter 5. genannten Entscheidungen
einzulegen (Vereinigungen), können bis einschließlich 14.09.2020 schriftlich oder zur
Niederschrift
- beim
Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe,
- bei der Stadt Baden-Baden, Ortsverwaltung
Sandweier, Iffezheimer Straße 5, 76532 Baden-Baden,
- bei der Stadt Bühl, Rathaus 5, 1.OG, Zi.:
1.16, Friedrichstraße 6, 77815 Bühl,
- bei der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt,
Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe
- bei der Stadt Kuppenheim, Fachbereich
Bürgerdienste und Bildung, Zi.: 0.03, Friedensplatz, 76456 Kuppenheim,
- bei der Stadt Rastatt, Fachbereich Bauen und
Verkehr, Kundenbereich Bauverwaltung, Zi.: 2.02, Herrenstraße 15, 76437 Rastatt,
- bei der Stadt Rheinstetten, Technisches
Rathaus, Baurecht und Stadtplanung, EG, Badener Straße 1, 76287 Rheinstetten,
- bei der Gemeinde Au am Rhein, Haupt- und
Bauverwaltungsamt, EG, Zi.: 3, Hauptstraße 58, 76474 Au am Rhein,
- bei der Gemeinde Bietigheim, DG, Zi.: 30,
Malscher Straße 22, 76467 Bietigheim,
- bei der Gemeinde Durmersheim, Sekretariat
Ortsbauamt, Zi.: 214, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim,
- bei der Gemeinde Muggensturm, Technisches Rathaus,
1. OG., Zi.: 209, Hauptstraße 33-35, 76461 Muggensturm,
- bei der Gemeinde Ottersweier, Bauamt, 1.OG.,
Zi. 23, Lauferstraße 18, 77833 Ottersweier,
- bei der Gemeinde Ötigheim Hauptamt, Zi.: 5,
Schulstraße 3, 76470 Ötigheim,
- bei der Gemeinde Sinzheim, Gemeindebauamt, 2.
OG, Zi.: 321, Marktplatz 1, 76547 Sinzheim,
Einwendungen gegen
den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist).
Mit dem Ablauf der
Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen
und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.
Es wird gebeten, auf
schriftlichen Äußerungen und Einwendungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen
"17-0513.2-E/92" sowie ggf. die Gemarkung(en) und die Flurstücknummer(n) der
betroffenen Grundstücke anzugeben.
Einwendungen und Äußerungen
werden der Vorhabenträgerin und den von ihr Beauftragten zur Verfügung
gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen der einwendenden
Person werden ihr Name und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung
unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Verfahrens nicht erforderlich sind.
5. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung
ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe,
zuständig.
Es kann das Vorhaben ggf. mit
Nebenbestimmungen - beispielsweise Schutzvorkehrungen - zulassen (Planfeststellungsbeschluss)
oder den Antrag ablehnen.
6. Zu dem Vorhaben liegen ein
UVP-Bericht mit Textteil und Karten sowie weitere entscheidungserhebliche
Berichte und Empfehlungen vor:
- Erläuterungsbericht,
Übersichtsplan, Lagepläne, Längenprofile und Mast- und Fundamentangaben,
Angaben zum Rückbau,
- Grunderwerbsunterlagen,
aus denen die vorhabensbedingte Inanspruchnahme von Grundstücken ersichtlich
ist,
- Kreuzungsverzeichnis,
- Immissionsschutztechnische
Untersuchungen:
- Gutachten
nach 26. BImSchV - Elektrische und magnetische Felder,
- Gutachten
nach 26. BImSchVVwV - Elektrische und magnetische Felder,
- Schallimmissionsprognose
Betrieb,
- Schalltechnische
Untersuchung Bau,
- Natura
2000-Vorstudien bzw. Verträglichkeitsstudien zu den Gebieten:
-FFH-Gebiet
"Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe", DE 7015-341- NATURA 2000
Verträglichkeitsstudie,
- FFH-Gebiet
"Bruch bei Bühl und Baden-Baden", DE 7214-342 - NATURA 2000
Verträglichkeitsstudie,
- FFH-Gebiet
"Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim", DE 7114-311 -
NATURA 2000 Vorstudie,
- Vogelschutzgebiet
"Rheinniederung Elchesheim" - Karlsruhe, DE7015-441 - NATURA 2000
Verträglichkeitsstudie,
- Vogelschutz-Gebiet "Riedmatten und Schiftunger Bruch", DE 7214-441 - NATURA 2000 -
Vorstudie,
- Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag,
- Fachbeitrag
Wasserrahmenrichtlinie,
- Landschaftspflegerischer
Begleitplan,
- Unterlage
zu naturschutzrechtlichen Anträgen,
- Unterlagen
zu wasserrechtlichen Gestattungen,
- Variantenvergleich.
7. Nach Ablauf der Äußerungsfrist
werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Äußerungen
zu dem Plan sowie die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und
die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den
Vereinigungen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder
Stellungnahmen abgegeben oder sonst sich
geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert. Der
Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden, die Vorhabenträgerin, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen
und Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin benachrichtigt. Sind
mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines
Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
8. Der Planfeststellungsbeschluss
ist der Trägerin des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen und Äußerungen
entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen,
so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
9. Hinweis:
Vom Beginn der Auslegung des
Planes an gelten eine Veränderungssperre, Vorkaufsrechte und
Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht
ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des
Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter dem Beteiligungsportal, Rubrik
Verkehr/Infrastruktur - Aktuelle Planfeststellungsverfahren und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/bw zugänglich
gemacht.
Maßgeblich ist allerdings der
Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisterämtern und Ortsverwaltungen ausgelegten
Unterlagen.
11. Zur Verarbeitung
personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin
im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 4 am Ende
gegebenen Hinweises, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf
der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/Seiten/Datenschutzerklaerungen.aspx unter dem Stichwort "24-01SFT_17-01K:
Planfeststellung" abgerufen werden.
Im Auftrag
gez. Andreas Augustin, Bürgermeister
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