KVV passt Fahrplan regionaler Buslinien wieder an Schulbetrieb an

In Baden-Württemberg nehmen einige Schulklassen seit Montag, 4. Mai, wieder ihren Unterricht auf. Auf den eingeschränkten Schulbetrieb reagiert auch der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und passt sein Fahrplanangebot bei den regionalen Buslinien wieder an, so dass den Fahrgästen dann wieder 100 Prozent der Verkehrsleistung zur Verfügung steht.
Im Landkreis Rastatt wird die Bedienung durch die Anruflinien-Taxis (ALT) erweitert. Dort werden ab Montag für Schülerinnen und Schüler auf den Linien 227, 251 und 254 an den Schultagen wieder Fahrten angeboten. Das Fahrplanangebot orientiert sich dabei auch an der weiterhin bestehenden Regelungen für die anderen ALT-Fahrten auf den Linien 240, 242, 247, 252, 254 und 293. Diese werden montags bis freitags bis 20 Uhr durchgeführt. In den Nachtstunden sowie samstags und sonntags finden weiterhin keine ALT-Fahrten statt.
Im Raum Weisenbach werden aktuell noch keine Anruflinientaxi-Fahrten im Schülerverkehr benötigt, somit bleibt die Linie 255 weiterhin eingestellt. Den Schulverkehr nach Gernsbach übernehmen die Stadtbahnlinien S8 und S81, die ab Montag - wie alle Stadtbahnlinien der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) - wieder nach ihrem regulären Fahrplan verkehren.
Mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes erweitern auch die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Baden-Baden das Fahrplanangebot. Auf der Linie 214 werden die Fahrplanreduzierungen der letzten Tage aufgehoben und der reguläre Fahrplan angeboten. Auf den Linien 201 und 205 werden montags bis freitags in der morgendlichen Hauptverkehrszeit wieder alle Fahrten durchgeführt. Weitere Infos hierzu und dem anderen Fahrplanangebot der Buslinien in Baden-Baden gibt es auch im Verkehrsticker auf der KVV-Website unter kvv.de/fahrplan/verkehrsmeldungen
Weitere Informationen zu ihren Bus-Verbindungen erhalten Fahrgäste über die elektronische Fahrplanauskunft auf der KVV-Website unter kvv.de/fahrplan/fahrplanauskunft.
Der KVV weist darauf hin, dass gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg seit dem 27. April eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gilt. Demnach müssen Fahrgäste in Bahnen, Bussen - somit auch in ALT-Verkehren - sowie an Bahnsteigen und Haltestellen Mund und Nase mit so genannten Alltagsmasken bedecken.