Das schöne,
ungewöhnlich warme Frühlingswetter der letzten Tage und die längeren
Feierabendstunden locken die Erholungssuchenden bei noch bis in die
Abendstunden hinein frühsommerlichen Temperaturen in Wald und Feld. Der
strahlende Sonnenschein mit zuletzt hohen Temperaturen, trockene Winde und die
niedrige Luftfeuchtigkeit dörren die Vegetation und die obere Bodenschicht
trotz größerer Niederschlagsmengen im Mai rasch aus. Das unzersetzte Laub,
Restholz vom Winter und trockenes Gras sind ein idealer Nährboden für Feuer.
Wind und Windböen erhöhen die Gefahr, dass sich ein Feuer rasch ausbreitet.
"Die erste
Nachrichtenmeldung dieser Tage über einen Waldbrand am Fremersberg lässt auch
uns aufhorchen und führt uns die erhebliche Waldbrandgefahr, auch in unseren
Wäldern deutlich vor Augen", stellt Forstdirektor Clemens Erbacher vom Forstamt
Rastatt fest.
Besonders
in den Hardtwäldern mit trockenen sandigen Böden, aber auch in den Auewäldern
mit viel Laub auf dem Boden und den unteren Lagen der Vorbergzone ist die
Waldbrandgefahr hoch. Diese Waldgebiete werden gerade jetzt stark durch die
erholungssuchende Bevölkerung frequentiert.
Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende
Folgen haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können
trockene Grasflächen am Wegesrand entzünden. Zurückgelassenes oder weggeworfenes
Glas oder Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und Waldbrände
entfachen.
Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch
Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen
finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus
die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.
Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten
helfen, die Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige
Spielregeln beachten:
-Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches
Rauchverbot!
-Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und
speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
-Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten
Grillgeräten.
-Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und
vor dem Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden.
-Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt
sein.
Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit
Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge
zufahren können.
Das Kreisforstamt appelliert an alle Waldbesucher: Sind Sie umsichtig, halten Sie die Regeln zum Schutz des Waldes
ein. Sobald Sie einen Waldbrand entdecken, melden Sie diesen über die Notrufnummer 112 der
Feuerwehr. Geben Sie möglichst genau den Ort des Brandes an und warten Sie auf
die Feuerwehr an einem gut beschreibbaren Ort in der Nähe, um sie von dort aus
einzuweisen.
Erhalten Sie den Wald als unseren wertvollsten Natur- und
Erholungsraum.