Am Mittwoch, 29. April 2020, fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindezentrum Würmersheim statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:
TOP 1:Einwohnerfrageviertelstunde
Es lagen
keine Anfragen der Einwohner vor.
TOP 2:Bebauungsplan "Badener Str. 69/1"
a) Billigung des Entwurfs
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
c) Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB
In der Gemeinderatssitzung am 13.11.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) gefasst. Dieser wurde notwendig, da ein Antrag für ein Bauvorhaben (2-geschossiges Wohngebäude, 2 Wohneinheiten) vorliegt, das zwar an die Innerortsbebauung angrenzt, jedoch im Außenbereich liegt. Das Verfahren erfolgt einstufig ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde bereits durchgeführt. Der Planer ergänzt auf Anfrage von GR R. Enderle, man habe eine Änderung der Bepflanzung vorgenommen, es werde eine Randbepflanzung, pro 10 m² eine Bepflanzung, geben. Auf Anfrage und Antrag von GR J. Tritsch wurde über die Regelung, eine Gaube nur errichten zu können wenn sie 50 % der Firstlänge entspricht, abgestimmt. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mit 5 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen (Bürgermeister Augustin stimmte nicht mit) abgelehnt. Über die Regelung der Zaunhöhen wurde ebenfalls abgestimmt, man einigte sich mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung auf die Regelung des Nachbarschaftsrechts, dies besagt eine Höhe von 1,50 m für tote und 1,80 m für lebende Grenzzäune.
TOP 3:Bebauungsplan "Gewerbegebiet Siemensstraße"
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der ersten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) BauGB
b) Billigung des überarbeiteten Entwurfs
c)
Beschluss
zur Durchführung einer zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit,
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) BauGB
Der
Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 22.05.2019 eine erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
beschlossen. Nach Abschluss dieser
Beteiligung hat sich herausgestellt, dass nicht alle für den Artenschutz
vorgesehenen Flurstücke zur Verfügung stehen. Daher mussten teilweise neue
Flächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich (Zauneidechsen) ausgewählt
werden. Aufgrund dieser Änderung ist eine zweite erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach §
4a (3) BauGB erforderlich. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur
zu den geänderten Inhalten abgegeben werden können. Bürgermeister Augustin
ergänzt, dass der Ortschaftsrat in der vorangegangenen Woche zugestimmt habe.
Seitens des Gemeinderates gab es keine erneuten Anfragen. Den Punkten a bis c) des Tagesordnungspunkts wurde jeweils
einstimmig zugestimmt.
TOP 4:Bebauungsplan ehem. Moserareal, Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum öffentlich rechtlichen Vertrag
Der Gemeinderat wurde in der nicht öffentlichen Sitzung vom 19.02.2020 über den Sachverhalt beim ehemaligen Moser Areal informiert. Bei der Vermessung des Geländes und dem Setzen des Zaunes hatte sich gezeigt, dass die alte Industriestraße mit 104 qm auf dem Gelände der Fa. Panattoni verlegt wurde. Das heißt, die zeichnerische Feststetzung (Planteil) stimmen mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort nicht überein. Zur Behebung der Fehler beauftragte die Gemeinde einen Fachjuristen, um mit der Eigentümerin des Moser-Areals und der unteren Naturschutzbehörde eine Lösung auszuhandeln. Man kam überein, die Sache mit einem Flächentausch zu erledigen. Die Gemeinde stellt als Ersatz für die falsche Ausgleichsfläche zwei Flurstücke im Bereich zwischen Industriestraße und Bahntrasse zur Verfügung, die Lasten und Pflichten verbleiben bei Panattoni. GR R. Enderle gab eine Stellungnahme ab, nach der es nicht nachzuvollziehen sei, dass die tatsächlichen Gegebenheiten nicht schon unter der Voreigentümerin Aurelis bemerkt worden seien. Er kritisierte, dass das Planungsbüro, welches den Bebauungsplan erstellte, seinerzeit von Aurelis bestimmt worden sei. Leider gebe es keine andere Lösung als den vorgeschlagenen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Der Gemeinderat stimmte der Nachtragsvereinbarung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag einstimmig zu.TOP 5:BVH Sanierung Stützmauer (Bachstraße gegenüber von Haus 43/45)
a) Aufhebung der Ausschreibung
b) Beratung weitere
Vorgehensweise
Die
Stützmauer soll im Rahmen einer Sanierung erneuert werden. Die Maßnahme sollte
bis zum 27.11.2020 ausgeführt werden. Der Baubeginn wurde in den
Ausschreibungsunterlagen nicht festgelegt. Die Arbeiten wurden am 05.03.2020
öffentlich ausgeschrieben. Die Leistungsbeschreibung haben 14 Interessenten heruntergeladen.
Zur Submission am 26.03.2020 lag ein Angebot über 335.002,53 € vor. Für die
Maßnahme wurden 256.000,- € in den Haushalt eingestellt. Neben den Baukosten
beinhaltet dieser Betrag die Aufwendungen für das Ingenieurhonorar, die Bau-
und Bestandsvermessung und die Beweissicherung der angrenzenden Gebäude. Für
die reinen Baukosten wurden 171.360,-€ inkl. Mehrwertsteuer geschätzt, sodass
das vorliegende Angebot fast doppelt so hoch ist. Da die Kostenschätzung mit
marktüblichen Preisen durchgeführt wurde, ist eine Auftragsvergabe im Hinblick
auf die große Abweichung zwischen der Kostenschätzung und dem vorliegenden Angebot
nicht wirtschaftlich. Bürgermeister Augustin und Ortsbaumeister Braun
vermuteten, dass die Ausschreibung an einer irreführenden Begriffswahl
gescheitert sein könnte. Statt um eine Sanierung wie es im Text geheißen habe,
gehe es genau genommen um die komplette Erneuerung der Mauer. Die Arbeiten
stellen "keine Betonkosmetik" dar, das alte Mauerwerk müsse
abgebrochen werden, für das neue müsse ausgebaggert werden, es seien Bohrpfähle
erforderlich, verdeutlichte Augustin den Aufwand. Ortsbaumeister Braun erklärt,
man habe auch bei dieser Mauer noch ein wenig Spielraum. Vor
Sanierungsmaßnahmen seien auch die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Mit
Aufhebung der Ausschreibung wurde beschlossen, über das weitere Vorgehen erst
im Zuge der Beratungen zum Haushaltsjahr 2021 zu entscheiden.
TOP 6:Beschluss der Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Durmersheim erfolgen gemäß der derzeit geltenden Satzung durch Einrücken in das amtliche Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Durmersheim. Diese Satzung gilt seit dem 01.01.1974 unverändert. Dieses Verfahren ist nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß. Durch die Änderung der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung sind die möglichen Formen für öffentliche Bekanntmachungen z. B. von Ortsrecht um die Internetbekanntmachung erweitert worden. Dadurch sind inzwischen rechtswirksame Bekanntmachungen auch durch Bereitstellung im Internet möglich. Dies muss durch Satzung geregelt werden. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um auch bei eilbedürftigen Themen, die einer zügigen Bekanntmachung bedürfen (z.B. Allgemeinverfügungen), entsprechend flexibel reagieren zu können. Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird der Satzungstext dahingehend ergänzt, dass zusätzlich ein Hinweis im Mitteilungsblatt der Gemeinde und ein Aushang erfolgen kann.
TOP 7:Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Bürgermeister Augustin verwies auf den Aushang.
TOP 8:Information und Anfragen
Bürgermeister Augustin informiert über eine Eilentscheidung der Tilgungsaussetzung für das Darlehen des Reit- und Fahrvereins. Er berichtet dem Gemeinderat über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Rastatt. Ferner informiert er über Zuschüsse, die die Gemeinde als Träger des Hortes an der Schule in Höhe von 37.119,-€ und für die Errichtung des Waldkindergartens Durmersheim in Höhe von 64.349,-€ erhalten hat.
TOP 9:Einwohnerfrageviertelstunde
Es lagen keine weiteren Anfragen vor.
An die Sitzung schloss sich noch ein nicht öffentlicher
Teil an.
Die Sitzung endete um 20:15 Uhr.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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