Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" mit örtlichen Bauvorschriften
Die
Gemeinde Durmersheim führt gegenwärtig das Verfahren zur 2. Änderung des
Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" durch. Ziel ist aufbauend auf den
Festsetzungen des Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" und der aktuellen
Bedarfslage die Ansiedlung eines
Vollsortimenters statt eines Discounters. Der Anschluss des geplanten
Kreisverkehrs an der Hauptstraße an die Erschließung der Wohnbauflächen sowie
die Planung der nördlich an die Sondergebietsflächen anschließenden
Mischgebietsflächen soll in Abstimmung mit dem geänderten Einzelhandelsvorhaben
ebenfalls überarbeitet werden.
Aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im
Zeitraum Oktober/November 2019 haben sich in einzelnen Punkten wesentliche
Änderungen ergeben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a(3) BauGB
erforderlich machen. Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
Zeichnerischer
Teil:
- Staffelung der zulässigen Gebäudehöhen im Bereich
des Sondergebietes und Anpassung des Baufensters
Planungsrechtliche
Festsetzungen (farbig markierte Passagen):
- Anpassung der Systematik der Festsetzungen
zur Art der Nutzung für das Sondergebiet unter Einführung einer
Verkaufsflächenzahl (Die maximal mögliche Verkaufsfläche wird nicht vergrößert).
- Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Bereich des Urbanen Gebiets
- Anpassung der Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung
- Anpassung der Festsetzungen für Nebenanlagen
für den Bereich des Sondergebiets
- Ergänzende Festsetzung zum Ersatz abgängiger
Bäume
Gutachten:
- Aktualisierung der Untersuchungen zum
Artenschutz, Aufnahme der ergänzenden Maßnahmen in den Bebauungsplan (Sicherung
erfolgt über Vertrag mit der unteren Naturschutzbehörde)
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2020
der entsprechenden Überarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Südlicher
Ortsrand" mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und gemäß § 4a (3)
BauGB die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die erneute
Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange beschlossen.
Der
Beschluss wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB hiermit
bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zur 2. Änderung
des Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand " samt örtlicher
Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer
öffentlichen Auslegung erneut beteiligt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des
Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 26.02.2020. Die Abgrenzung des
räumlichen Geltungsbereiches ist im nachfolgenden Übersichtsplan (ohne Maßstab)
dargestellt.
- Planungsrechtliche Festsetzungen (Stand: 26.02.2020)
- Örtliche Bauvorschriften (Stand: 26.02.2020)
- Begründung (Stand: 26.02.2020)
- Artenschutzrechtliche Aktualisierung (Stand: Nov. 2019)
- Schalltechnische Gutachten in der
Fassung vom 08.08.2019
(Das schalltechnische Gutachten bleibt unverändert)
Diese Planunterlagen können in der Zeit vom 18. Mai 2020 bis einschließlich 5. Juni 2020
während der üblichen Sprechstunden im Rathaus Durmersheim, Rathausplatz 1,
76448 Durmersheim, kleiner Sitzungssaal, Zi. 216, eingesehen werden.
Aufgrund der Coronapandemie
ist zur Einsichtnahme eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich. Die Einsichtnehmer
können nur nacheinander zugelassen werden. Außerdem gelten die übrigen
Coronabeschränkungen.
Zusätzlich werden während diesem Zeitraum die
ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4
S. 1 BauGB in das Internet eingestellt. Die Bekanntmachung und die Unterlagen können
auf der Homepage der Gemeinde Durmersheim unter www.durmersheim.de eingesehen
werden.
Der
Beschluss wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB hiermit
bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zur 2. Änderung
des Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" samt örtlicher
Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer
öffentlichen Auslegung erneut beteiligt.
Entsprechend
dem Beschluss des Gemeinderates Durmersheim können während der Auslegungsfrist gem.
§ 4a(3) Satz 2 BauGB Anregungen und Stellungnahmen nur zu der oben genannten
bzw. im Textteil markierten Änderung abgegeben werden.
Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder
zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch
per Post: Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim oder per
E-Mail: info@durmersheim.de eingereicht werden. Da das Ergebnis der
Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des
Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin,
dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der
Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten
und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der
betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben
eindeutig zu vermerken.
Es
liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1
und 2 BauGB ebenfalls Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind und
eingesehen werden können:
Gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen,
die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben
worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Durmersheim, 04.05.2020
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