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Bestattungen wieder mit mehr Trauernden möglichDas Kultusministerium hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen im Bereich von Bestattungen erlassen. Ab sofort sind Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen unter freiem Himmel mit höchstens 50 Teilnehmern zulässig. Geistliche, Trauerredner, Bestatter, Sargträger und Friedhofspersonal werden nicht mitgezählt, wenn sie nicht mit der Trauergemeinde in Kontakt kommen. Eine Liste der Teilnehmenden ist nicht mehr erforderlich.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem Haushalt leben.