Öffnung von öffentlichen Spielplätzen
Die Gemeinde Durmersheim wird die Fläche und zulässige Höchstzahl
von Kindern, die auf dem jeweiligen Spielplatz erlaubt sind im Rahmen
eines Aushangs ausweisen.
Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand
von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen
der Corona-Verordnung des Landes.
Die Übertragung des neuen Coronavirus erfolgt in erster Line
über den Luftweg. Deshalb ist das Abstandsgebot eine zentrale Maßnahme
bei der Verringerung des Infektionsrisikos. Dies kann von Erwachsenen
und Kindern ab dem Grundschulalter auch weitgehend eingehalten werden,
jüngere Kinder können dies erfahrungsgemäß nur bedingt (s.a. CoronaVO § 3
Abs. 1: "wo immer möglich").
Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt.
Deshalb soll die Zugangsbegrenzung
mit durchschnittlich maximal einem Kind je 10 m² Spielplatzfläche die
möglichen Kontakte und damit das Infektionsrisiko reduzieren. 10 m²
Außengelände je Kind entsprechen auch der Empfehlung des
Landesjugendamtes für die Kindertagesbetreuung. Erwachsene
Begleitpersonen werden nicht in die maximale Belegungszahl eingerechnet,
da sie sich oft am Rande des Spielgeländes aufhalten bzw. beim Spielen
mit dem Kind aus dem eigenen Haushalt keinen Abstand einhalten müssen.
Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.
Die
Benutzung von Spielplätzen durch Kinder ist nur unter Aufsicht der
Eltern oder Betreuungspersonen zulässig, um auch unter
infektionspräventiven Gesichtspunkten eine verantwortungsvolle Nutzung
der Spielplätze durch die Kinder zu gewährleisten.
Aus infektionshygienischer Sicht reduziert der Aufenthalt im
Freien das Infektionsrisiko gegenüber dem in geschlossenen Räumen, weil
die stärkere Luftbewegung einen deutlichen Verdünnungseffekt auf die
ausgeatmeten potentiell infektiösen Tröpfchen bewirkt. Weitergehende
Maßnahmen wie z.B. das Verbot der gemeinsamen Nutzung von Sandspielzeug
sind nicht sinnvoll, da ein solcher Übertragungsweg nach derzeitigem
Kenntnisstand keine wesentliche Relevanz besitzt.