"Stecker-Solar": Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
Energietipp der Energieagentur Mittelbaden in
Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Als
"Stecker-Solar-Gerät" oder "Balkon-Solarmodul" werden kleine
Photovoltaiksysteme bezeichnet, die an normale Steckdosen angeschlossen werden
sollen. Auf diesem Weg speisen sie Strom direkt ins Stromnetz der Wohnung. Der
Strom wird dann von den angeschlossenen und eingeschalteten Elektrogeräten
verbraucht.
Die
Balkon-Solarmodule haben meist eine Leistung von 200 bis 600 Watt und können
zum Beispiel an Balkonbrüstungen, auf Terrassen oder auf Garagendächern
platziert werden. Ein
Modulwechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um.
Stecker-Solar-Geräte sind die bislang einzige Technologie, mit der auch
Mieterinnen und Mieter wirklich selbst erneuerbare Energie für den
Eigenverbrauch erzeugen können.
Die Geräte
produzieren in der Regel genug Strom, um einen wesentlichen Teil der Grundlast
eines Haushalts zu decken. So wird der ständige Strombedarf bezeichnet, der
etwa durch Stand-By-Funktionen und dauernd laufende Geräte wie Kühlschrank oder
Heizungspumpe zustande kommt.
Verbraucher dürfen
Stecker-Solar-Geräte mittlerweile direkt an normale Haushaltsstromkreise
anschließen. Möglich wurde das durch eine Überarbeitung der
Sicherheitsbestimmungen in der dafür grundlegenden elektrotechnischen Norm (VDE
0100-551). Unklar ist derzeit noch, ob die in Haushalten übliche
Schuko-Steckdose dafür geeignet und zulässig ist. Wer auf Nummer sicher gehen
will, sollte deshalb die vorhandene Steckdose von einem Elektrofachbetrieb
gegen eine spezielle Einspeisesteckdose austauschen lassen.
Wenn ein
Stecker-Solar-Gerät bei starkem Sonnenschein mehr Strom erzeugt, als im selben
Moment zu Hause verbraucht wird, gelangt Energie ins öffentliche Stromnetz.
Herkömmliche Zähler mit Drehscheibe können dabei unter Umständen rückwärts
laufen. Mit zunehmendem Tausch alter Zähler gegen elektronische Bauarten
("moderne Messeinrichtung") wird sich dieses Problem künftig erledigen, da
diese digitalen Zähler nicht rückwärts laufen.
Ohne Zustimmung des
Vermieters oder der Vermieterin darf ein Miethaushalt völlig unabhängig von der
Anschlussart keine Photovoltaik-Anlage an Balkon oder Hauswand anbringen. Das
Gleiche gilt bei Eigentumswohnungen, bei denen die Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft erforderlich ist. Die Zustimmung kann mit der Begründung
verweigert werden, dass die Anlage das äußere Erscheinungsbild der Hausfassade
beeinträchtigt. Auch die Beschädigung der Hauswand durch Dübel bei der
Anlagenbefestigung kann ein Grund für eine Ablehnung sein.
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