Die
Corona-Pandemie sorgt auch im Landkreis Rastatt und in der Wirtschaftsregion
Mittelbaden für enorme gesellschaftspolitische und wirtschaftliche
Unsicherheiten und Auswirkungen. Zahlreiche Unternehmen und Selbstständige sind
von der Krise massiv betroffen. Um dauerhafte volkswirtschaftliche und soziale
Schäden abzuwenden, haben Bund und Länder umfassende Hilfs- und Unterstützungspakete
sowie Instrumente zur Verfügung gestellt.
Soforthilfe Corona
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt:
Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe,
die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden
wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden
mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Unterstützt
werden mit diesem Programm Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Die
Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt maximal
30.000 Euro. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Mittwoch 25.3. möglich.
Beantragung
von Kurzarbeitergeld
Anspruch auf Kurzarbeitergeld
besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen
Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende
Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100
Prozent erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich.
Weitere Information: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Steuerliche Hilfen
Um
Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit
Liquidität zu verbessern, sind steuerliche Hilfen möglich.
Stundung von
Steuerzahlungen
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 beim Finanzamt stellen.
Anpassung
von Vorauszahlungen
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen
auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für
den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Antragstellung
beim zuständigen Finanzamt. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der
Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als
vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen
unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch
verbessert.
Vollstreckungsmaßnahmen
aussetzen
Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des
Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich
anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und
Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.
Weitere
Information: www.bundesfinanzministerium.de
oder das jeweils
zuständige Finanzamt
KfW-Kredite/Erleichterter Kreditzugang zur
Liquiditätssicherung
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die durch die
Corona-Krise in Schieflage geraten und einen Kredit benötigen, können ab sofort bei
ihrer Bank oder Sparkasse einen KfW-Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019
nicht in Schwierigkeiten waren:
- Zugang zu günstigen
KfW-Krediten für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre
bestehen (ERP-Gründerkredit)
- Zugang zu günstigen
KfW-Krediten für Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind (KfW-Unternehmerkredit)
Weitere Information: www.kfw.de
Bürgschaften zur Liquiditätssicherung
Bürgschaften für Betriebsmittel können über die
Hausbanken zur Verfügung gestellt werden, sofern es sich nicht um Sanierungsfälle
handelt oder Unternehmen die bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten waren.
Weitere Information: www.buergschaftsbank.de
Überbrückungskredite durch L-Bank
Die L-Bank bietet angesichts
der Corona-Krise ein breites Instrumentarium an Hilfsangeboten an, unter
anderem bei Unterstützungsbedarf in den Bereichen Liquidität, Bürgschaften, Gründungsfinanzierung,
Wachstumsfinanzierung, Weiterbildungsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, Landwirtschaft
und Liquiditätssicherung.
Weitere
Information: www.l-bank.de
Service
Die Geschäftsstelle
der Wirtschaftsregion Mittelbaden verweist darauf, dass sich diese
Informationen aufgrund der dynamischen Entwicklung ständig weiterentwickeln
oder ändern können. Vor diesem Hintergrund wurde unter www.wirtschaftsregion-mittelbaden.de ein Menü-Punkt "Corona-Infos" eingerichtet,
indem die aktuellen Informationen zu Programmen und Unterstützungsmaßnahmen von
Bund und Land für Unternehmen eingestellt sind.
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