Gesundheitsamt appelliert: Quarantäne muss unbedingt eingehalten werden
In einem eindringlichen Appell richtet sich das Gesundheitsamt Rastatt an die Bevölkerung, verfügte und empfohlene Quarantäneregelungen unbedingt einzuhalten. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen geahndet werden. Wird auf diesem Wege eine Infektion verursacht, kann es sich sogar um eine Straftat handeln.
Quarantäne bedeutet, dass das Haus oder die Wohnung nicht verlassen werden darf, auch nicht für wenige Minuten. Es sind ausdrücklich keine Besuche von anderen Personen gestattet. Quarantäne setzt eine strikte räumliche Trennung der Kontaktpersonen auch von anderen Haushaltsmitgliedern voraus. Nach Möglichkeit soll sich die Person auch räumlich (Schlafen/Bad/WC) in getrennten Bereichen aufhalten. Falls Räume zusammen genutzt werden müssen, gilt es strengste Hygieneregeln einzuhalten. Das Gesundheitsamt überwacht in der Quarantänezeit den Gesundheitszustand der betroffenen Personen. Weitere Informationen auf der Homepage des Landratsamtes Rastatt unter
www.landkreis-rastatt.de.