Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Coronavirus (SARS-Cov-2) und die infektionsschützenden
Maßnahmen gegen dessen Ausbreitung ist aktuell wohl die größte Herausforderung
seit vielen Jahrzehnten und betrifft mittlerweile nahezu alle Bereiche unseres
Lebens.
In Durmersheim gibt es nach aktuellem Stand (Stand Dienstag,
17.03.2020) keinen bestätigten Corona-Fall. Dennoch ist die Verwaltung - wie
die anderen Gemeinden auch - mit Hochdruck damit beschäftigt, die von der
Landesregierung beschlossenen Maßnahmen und die mit dem Landkreis abgestimmten
Vorkehrungen zum Schutz für uns alle zeitnah umzusetzen. Ergänzende Maßnahmen erörtern und prüfen wir und leiten
alles Erforderliche in die Wege. Die Gemeindeverwaltung ist diesbezüglich
kontinuierlich in enger Abstimmung mit
dem Landratsamt und orientiert sich ergänzend an den Einschätzungen der
Wissenschaft, des Bundes, und des Landes.
Welche Maßnahmen
wurden bereits von der Verwaltung ergriffen und was bedeutet das für uns hier
in Durmersheim?
Rathaus für den
Besucherverkehr geschlossen, Reisigplatz und Bauhof geschlossen
Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen
Verwaltung sind in Durmersheim und Würmersheim Einschränkungen der
Erreichbarkeit der Mitarbeiter/-innen in den Rathäusern vorgesehen. Diese wurden
für den Besucherverkehr geschlossen. Die Sprechstunden von mir und Herrn Ortsvorsteher
Helmut Schorpp werden bis auf Weiteres nicht stattfinden. Alle Anliegen, die
nicht absolut dringend erledigt werden müssen, sollten auf einen späteren
Zeitpunkt verschoben werden. Telefonisch und per E-Mail sind wir in
unaufschiebbaren Angelegenheiten aber weiterhin erreichbar.
Notbetreuung für
Kinder
Vergangenen Freitag, 13. März 2020 ging die Meldung ein,
dass ab 17. März 2020 bis voraussichtlich 19. April 2020 alle
Betreuungseinrichtungen geschlossen werden. Seit Dienstag, 17. März, werden in
Durmersheim nur noch Kinder betreut, bei denen beide Elternteile, bei
Alleinerziehenden die/der Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur
arbeiten/arbeitet. Die Betreuung findet
aktuell in der Villa Sonnenschein, der Villa Kunterbunt, dem Hort Friedrichschule und Hort Hardtschule
statt.
Veranstaltungen
Veranstaltungen können dazu beitragen, dass sich das Virus
schneller verbreitet. Daher hat die Gemeinde verschiedene Veranstaltungen
abgesagt. Hierzu zählen auch der verkaufsoffene Sonntag und der Bickesheimer
Markt, die für Ende März 2020 geplant waren.
Die abgesagten Termine veröffentlichen wir zu Ihrer Information auf
unserer Homepage.
Schließung der
Sporthallen, Einstellung des Probe- und Trainingsbetriebs
Die Sporthallen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Alle Vereinsaktivitäten (Training,
Probebetrieb, Versammlungen und Zusammenkünfte) sind bis auf Weiteres
einzustellen. Ein Vergehen gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld
geahndet werden. Wir wissen, dass dies eine deutliche Einschränkung für unser
Gemeindeleben bedeutet. Es handelt aber auch dabei um vorübergehende Maßnahmen,
die dem Schutze aller dienen. Wir bitten um Verständnis.
Sperrung der
Spielplätze
Gemäß der am 16. März 2020 von Bund und Ländern beschlossenen
Leitlinien zum weiteren Vorgehen wurden auch die Spielplätze der Gemeinde für
die Nutzung gesperrt.
Regelungen zu
Trauerfeiern und Beisetzungen
Urnen- und Erdbestattungen werden im allerengsten
Familienkreis direkt am Grab abgehalten.
Trauerfeiern am Sarg in der Aussegnungshalle finden nur im
allerengsten Familienkreis bis maximal 10 Personen (analog Trauungen) statt.
Als Vorsichtsmaßnahme ist der empfohlene Mindestabstand von
1,50 m zwischen den Personen einzuhalten.
Regelungen zu
Trauungen im Rathaus
Für Trauungen im Rathaus können maximal bis zu 10 Personen
zugelassen werden. Der empfohlene Mindestabstand von 1,50 m zwischen den
Personen ist einzuhalten.
Rechtsverordnung der
Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
Kurz vor Redaktionsschluss des Gemeindeanzeigers hat uns
die Meldung erreicht, dass die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über
infektionsschützende Maßnahmen angepasst hat. Die neuen Regelungen gelten bereits
seit Mittwoch, 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus
zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang
geschlossen.
Danach gelten unter
anderem folgende Regelungen:
Offen bleiben:
- Einzelhandel für
Lebensmittel,
- Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Friseure, Reinigungen, Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
- Hofläden und Raiffeisenmärkte
Diese Verkaufsstellen können
jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.
Alle weiteren
Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten
Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
Gaststätten:
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich
untersagt.
Vom Verbot ausgenommen sind
allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen,
wenn sichergestellt ist, dass:
- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
- die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.
Der Betrieb folgender Einrichtungen
wird untersagt:
- Kultureinrichtungen jeglicher
Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
- Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen,
- Kinos,
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
- Volkshochschulen und Jugendhäuser,
- öffentliche Bibliotheken,
- Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
- öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
Veranstaltungen
- Untersagt sind Zusammenkünfte
in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote
von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten
Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie
Reisebusreisen.
- Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
- Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.
Die gesamte
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - Corona VO) können Sie auf
der Seite der Landesregierung BW (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200317_StM_VO_IfSG_Corona.pdf)
nachlesen.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 15. Juni 2020 außer
Kraft. Das Sozialministerium wird ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens
zu ändern.
Wir bitten um Beachtung dieser Vorgaben.
Liebe Mitbürgerinnen , liebe Mitbürger,
ich weiß, dass diese Zeit allen besondere Anstrengungen
abverlangt.
Unsere wichtigste Aufgabe besteht darin, einander zu helfen und sich solidarisch zu zeigen. Daher
bitte ich Sie, die Anordnungen der Behörden ernst zu nehmen und diesen zu
folgen. In dieser besonderen Lage sind wir alle dazu aufgerufen,
verantwortungsvoll und mit Weitsicht zu handeln. Es ist zum Schutze von uns
allen.
Wir haben das große Glück im Landkreis, zu den schwächer
betroffenen Regionen zu zählen. Damit das so bleibt, ist es wichtig, dass
soziale Kontakte, die vermeidbar sind, auch vermieden werden und dass jeder in
dieser Zeit die üblichen Hygienemaßnahmen ganz besonders strikt einhält.
Ich danke Ihnen für Ihr Verantwortungsbewusstsein, Ihre
Geduld, Ihr Verständnis und die zahlreichen solidarischen Angebote, die uns
hier im Rathaus bereits erreicht haben. Das zeigt deutlich, dass wir in
Durmersheim eine tolle Dorfgemeinschaft haben, die auch in anspruchsvollen
Zeiten zusammensteht.
An dieser Stelle möchte ich auch allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Gemeinde für ihren
tatkräftigen Einsatz danken. Sie halten die Gemeindeverwaltung und die
Einrichtungen am Laufen und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf, trotz der
schwierigen und auch anstrengenden Umstände. Vielen herzlichen Dank!
Über unsere Homepage www.durmersheim.de halten wir Sie auf
dem Laufenden, ebenso über den Gemeindeanzeiger. Ich bitte Sie ausdrücklich,
diese Medien und die Presse regelmäßig auf neue Nachrichten hin zu überprüfen.
Ich bin zuversichtlich, dass sich alles zum Guten wenden
wird.
Bleiben Sie gesund.
Ihr
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