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Bürgerbrief von Bürgermeister Augustin

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Coronavirus (SARS-Cov-2) und die infektionsschützenden Maßnahmen gegen dessen Ausbreitung ist aktuell wohl die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten und betrifft mittlerweile nahezu alle Bereiche unseres Lebens.
In Durmersheim gibt es nach aktuellem Stand (Stand Dienstag, 17.03.2020) keinen bestätigten Corona-Fall. Dennoch ist die Verwaltung - wie die anderen Gemeinden auch - mit Hochdruck damit beschäftigt, die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen und die mit dem Landkreis abgestimmten Vorkehrungen zum Schutz für uns alle zeitnah umzusetzen. Ergänzende  Maßnahmen erörtern und prüfen wir und leiten alles Erforderliche in die Wege. Die Gemeindeverwaltung ist diesbezüglich kontinuierlich  in enger Abstimmung mit dem Landratsamt und orientiert sich ergänzend an den Einschätzungen der Wissenschaft, des Bundes, und des Landes.

Welche Maßnahmen wurden bereits von der Verwaltung ergriffen und was bedeutet das für uns hier in Durmersheim?
Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen, Reisigplatz und Bauhof geschlossen
Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sind in Durmersheim und Würmersheim Einschränkungen der Erreichbarkeit der Mitarbeiter/-innen in den Rathäusern vorgesehen. Diese wurden für den Besucherverkehr geschlossen. Die Sprechstunden von mir und Herrn Ortsvorsteher Helmut Schorpp werden bis auf Weiteres nicht stattfinden. Alle Anliegen, die nicht absolut dringend erledigt werden müssen, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Telefonisch und per E-Mail sind wir in unaufschiebbaren Angelegenheiten aber weiterhin erreichbar.

Ebenso sind der Reisigplatz der Gemeinde und der Bauhof geschlossen.
Wir bitten in Ihrem und unserem Sinne um Verständnis.   


Notbetreuung für Kinder
Vergangenen Freitag, 13. März 2020 ging die Meldung ein, dass ab 17. März 2020 bis voraussichtlich 19. April 2020 alle Betreuungseinrichtungen geschlossen werden. Seit Dienstag, 17. März, werden in Durmersheim nur noch Kinder betreut, bei denen beide Elternteile, bei Alleinerziehenden die/der Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten/arbeitet.  Die Betreuung findet aktuell in der Villa Sonnenschein, der Villa Kunterbunt, dem  Hort Friedrichschule und Hort Hardtschule statt.  
Veranstaltungen
Veranstaltungen können dazu beitragen, dass sich das Virus schneller verbreitet. Daher hat die Gemeinde verschiedene Veranstaltungen abgesagt. Hierzu zählen auch der verkaufsoffene Sonntag und der Bickesheimer Markt, die für Ende März 2020 geplant waren.  Die abgesagten Termine veröffentlichen wir zu Ihrer Information auf unserer Homepage. 

Schließung der Sporthallen, Einstellung des Probe- und Trainingsbetriebs
Die Sporthallen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.  Alle Vereinsaktivitäten (Training, Probebetrieb, Versammlungen und Zusammenkünfte) sind bis auf Weiteres einzustellen. Ein Vergehen gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir wissen, dass dies eine deutliche Einschränkung für unser Gemeindeleben bedeutet. Es handelt aber auch dabei um vorübergehende Maßnahmen, die dem Schutze aller dienen. Wir bitten um Verständnis.


Sperrung der Spielplätze
Gemäß der am 16. März 2020 von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien zum weiteren Vorgehen wurden auch die Spielplätze der Gemeinde für die Nutzung gesperrt.


Regelungen zu Trauerfeiern und Beisetzungen
Urnen- und Erdbestattungen werden im allerengsten Familienkreis direkt am Grab abgehalten.
Trauerfeiern am Sarg in der Aussegnungshalle finden nur im allerengsten Familienkreis  bis maximal 10 Personen (analog Trauungen) statt.
Als Vorsichtsmaßnahme ist der empfohlene Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Personen einzuhalten.  


Regelungen zu Trauungen im Rathaus
Für Trauungen im Rathaus können maximal bis zu 10 Personen zugelassen werden. Der empfohlene Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Personen ist einzuhalten.  


Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
Kurz vor Redaktionsschluss des Gemeindeanzeigers hat uns die Meldung erreicht, dass die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst hat. Die neuen Regelungen gelten bereits seit Mittwoch, 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen. 
Danach gelten unter anderem folgende Regelungen: 
Offen bleiben:
- Einzelhandel für Lebensmittel,

- Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,

- Getränkemärkte, 

- Apotheken, 

- Sanitätshäuser, 

- Drogerien, 

- Tankstellen, 

- Banken und Sparkassen, 

- Poststellen, 

- Friseure, Reinigungen, Waschsalons, 

- der Zeitungsverkauf, 

- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel

- Hofläden und Raiffeisenmärkte  

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. 
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
 
Gaststätten:
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass:

- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,

- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und

- die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.  


Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt: 
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,

- Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen,

- Kinos,

- Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,

- Volkshochschulen und Jugendhäuser,

- öffentliche Bibliotheken,

- Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen

- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

- Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, 

- Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte

- öffentliche Spiel- und Bolzplätze.


Veranstaltungen
- Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. 

- Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

- Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

Die gesamte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - Corona VO) können Sie auf der Seite der Landesregierung BW (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200317_StM_VO_IfSG_Corona.pdf) nachlesen.
 
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 15. Juni 2020 außer Kraft. Das Sozialministerium wird ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.
Wir bitten um Beachtung dieser Vorgaben.

Liebe Mitbürgerinnen , liebe Mitbürger,
ich weiß, dass diese Zeit allen besondere Anstrengungen abverlangt.


Unsere wichtigste Aufgabe besteht darin, einander  zu helfen und sich solidarisch zu zeigen. Daher bitte ich Sie, die Anordnungen der Behörden ernst zu nehmen und diesen zu folgen. In dieser besonderen Lage sind wir alle dazu aufgerufen, verantwortungsvoll und mit Weitsicht zu handeln. Es ist zum Schutze von uns allen.


Wir haben das große Glück im Landkreis, zu den schwächer betroffenen Regionen zu zählen. Damit das so bleibt, ist es wichtig, dass soziale Kontakte, die vermeidbar sind, auch vermieden werden und dass jeder in dieser Zeit die üblichen Hygienemaßnahmen ganz besonders strikt einhält.


Ich danke Ihnen für Ihr Verantwortungsbewusstsein, Ihre Geduld, Ihr Verständnis und die zahlreichen solidarischen Angebote, die uns hier im Rathaus bereits erreicht haben. Das zeigt deutlich, dass wir in Durmersheim eine tolle Dorfgemeinschaft haben, die auch in anspruchsvollen Zeiten zusammensteht.


An dieser Stelle möchte ich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde  für ihren tatkräftigen Einsatz danken. Sie halten die Gemeindeverwaltung und die Einrichtungen am Laufen und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf, trotz der schwierigen und auch anstrengenden Umstände. Vielen herzlichen Dank!


Über unsere Homepage www.durmersheim.de halten wir Sie auf dem Laufenden, ebenso über den Gemeindeanzeiger. Ich bitte Sie ausdrücklich, diese Medien und die Presse regelmäßig auf neue Nachrichten hin zu  überprüfen.


Ich bin zuversichtlich, dass sich alles zum Guten wenden wird.
Bleiben Sie gesund.
 
Ihr


Andreas Augustin
Bürgermeister

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