Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz sieht vor, dass für Kinder, die einen Kindergarten, Schülerhort oder die Schule besuchen, bis zum 31. Juli 2021 ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität nachgewiesen werden muss. Kinder, die neu in eine Betreuungseinrichtung kommen, müssen diesen Nachweis sofort erbringen.
"Ich möchte als gutes Beispiel voran gehen und zeigen, wie einfach es ist, einen Nachweis
der Masernimmunität vorzulegen", sagte Bürgermeister Andreas Augustin während er sich in einer Allgemeinmedizinpraxis Blut abnehmen ließ.Doch nicht nur die Kinder sind von dem neuen Masernschutzgesetz betroffen, auch die Beschäftigten der Einrichtungen müssen einen Masernschutz vorweisen.
Die Gemeinde Durmersheim wird die Eltern und Angestellten in den nächsten Tagen schriftlich über die Nachweispflicht informieren.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |