Über das ganze Jahr 2020 werden dazu ab dem 7. Januar
2020 in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe
ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewerinnen und
Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Dies sind rund 1 %
der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten.
Neben dem
Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten
Befragung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden ab 2020 zusätzlich Fragen
der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und
Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions,
SILC) gestellt. Brenner: "Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine ganz
wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der
Menschen. Dabei geht es um die Themen wie wir wohnen, wie Familien
leben, welche Bildungsabschlüsse erworben wurden oder welche
Verkehrsmittel die Menschen nutzen."
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich
einem % der Haushalte. Durch den Mikrozensus werden wichtige Daten über
die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt. Die
Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und
soziale Entscheidungen in Bund und Ländern. Sie stehen auch der
Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben
beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche.
Diese Angaben bilden die Grundlage für Meldungen wie "Ein höheres
Bildungsniveau verbessert die Chancen auf ein höheres Gehalt" und "Auch
ohne Kinder suchen Frauen seltener eine Vollzeitstelle". Die Auskünfte
von Menschen im Rentenalter sind dabei genauso wichtig wie die Angaben
von Angestellten, Selbstständigen, Studierenden oder Erwerbslosen.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw.
Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche
Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei
diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit
Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab?
Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um
die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit
einem Laptop. Sie können sich mittels eines Ausweises als Beauftragte
des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Die Auskünfte
können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person
erteilt werden.
Die Durchführung der Befragung mit unseren
Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und
zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch
die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform
selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz
und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach
Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die
Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen
gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu
aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
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