Bebauungsplan "Ortsmitte" Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde
Durmersheim hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 den Entwurf
des Bebauungsplanes
mit
den örtlichen
Bauvorschriften "Ortsmitte" gebilligt
und die Beteiligung
der Öffentlichkeit
durch Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
Für den Planbereich ist
die
Planzeichnung vom 26. Oktober 2016
maßgebend. Er ist nachfolgend
unmaßstäblich dargestellt.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden
der Bebauungsplanentwurf mit zeichnerischem Teil, Textteil,
den örtlichen Bauvorschriften sowie
der beigefügten Begründung
vom 07. Oktober bis einschließlich 08. November 2019
im Rathaus der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, kleiner
Sitzungssaal, Zi. 216, während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist
können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen
Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Ortsbauamt Durmersheim
vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt
wird, sollten die vorgebrachten Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der
Verfasser und gegebenenfalls die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6
BauGB).
Alle Unterlagen sind während des o. g. Zeitraums auch auf
der Homepage der Gemeinde
Durmersheim (
www.durmersheim.de) abrufbar.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Durmersheim, 25.09.2019
Andreas Augustin, Bürgermeister