2. Änderung des Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde
Durmersheim hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 den Entwurf
zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes
"Südlicher
Ortsrand" und der zugehörigen örtlichen
Bauvorschriften gebilligt
und die Beteiligung
der Öffentlichkeit
durch Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
Für den Planbereich ist
die
Planzeichnung vom
18. September 2019 maßgebend. Er ist nachfolgend
unmaßstäblich dargestellt.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden
der Bebauungsplanentwurf mit zeichnerischem Teil, Textteil
und den örtlichen
Bauvorschriften sowie die beigefügte Begründung
vom 07. Oktober bis einschließlich 08. November 2019
im Rathaus der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, kleiner
Sitzungssaal, Zi. 216, während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende
umweltbezogene Angaben:
·
Schalltechnisches Gutachten
in der Fassung v. 08.08.2019
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen
zu dem Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift beim Ortsbauamt Durmersheim vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, sollten die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Verfasser und gegebenenfalls die
Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6
BauGB).
Alle Unterlagen sind während des o. g. Zeitraums auch auf
der Homepage der Gemeinde
Durmersheim (
www.durmersheim.de) abrufbar.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Südlicher Ortsrand" wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung
durchgeführt.
Durmersheim, 25.09.2019
Andreas Augustin, Bürgermeister