Ferien, Sommer, Sonne
und Waldbrandgefahr
Das Allseits
geliebte Sommerwetter macht der Natur zu schaffen und birgt tatsächlich ein
hohes Risiko. Der strahlende Sonnenschein mit zuletzt extrem hohen
Temperaturen, trockene Winde und die niedrige Luftfeuchtigkeit dörren die
Vegetation und die obere Bodenschicht trotz einzelner Niederschlagstage rasch
aus. Das unzersetzte Laub, Restholz im Wald und trockenes Gras sind ein idealer
Nährboden für Feuer. Wind und Windböen erhöhen die Gefahr, dass sich ein Feuer
rasch ausbreitet.
Das Jahr 2019 verlief
auf den Niederschlag bezogen etwas gleichmäßiger verteilt als das Dürrejahr
2018. Dennoch ist die Niederschlagssumme bis Juli mit der aus 2018
vergleichbar.
Kleinere
Regenmengen kommen allerdings oft gar nicht am Waldboden an, da sie in den
Bäumen hängen bleiben. Die Folge ist ein derzeit sehr trockenes Unterholz und
die Waldbrandgefahrenstufe des Deutschen Wetterdienstes bleibt auch trotz
Regenfällen anhaltend hoch bei Stufe 3 und 4 (von maximal Stufe 5).
Wir möchten
Sie deshalb an den Artikel vom Frühsommer erinnern und nochmals darauf
hinweisen, dass bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette verheerende Folgen
haben kann. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene
Grasflächen am Wegesrand entzünden. Zurück gelassenes oder weggeworfenes Glas
oder Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und Waldbrände entfachen. Weit
über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und
Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für
die Gemeinde Durmersheim, sondern zerstören auf Jahre hinaus die
Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.
Alle
Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr
einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln beachten:
- Vom
1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot!
- Feuermachen
ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten
Feuerstellen erlaubt.
- Nicht
gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Auch
ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen
des Grillplatzes vollständig gelöscht werden.
- Offenes
Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Wichtig ist
es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass
im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.
Wir haben im
Gemeindewald Durmersheim an zahlreichen Stellen die Warntafeln mit den
Hinweisen zu vorbeugendem Verhalten und der Rufnummer der Feuerwehr 112 für
einen Ernstfall aufgehängt. Bitte bleiben Sie im Ernstfall ruhig und
verständigen Sie umgehend die Feuerwehr.
Michael
Gues, Forstrevierleiter
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